RHEINLAND-PFALZ – Ministerin Bätzing-Lichtenthäler unterzeichnet Verlängerungsvereinbarung zur Stiftung Anerkennung und Hilfe
RHEINLAND-PFALZ – Ministerin Bätzing-Lichtenthäler unterzeichnet Verlängerungsvereinbarung zur Stiftung Anerkennung und Hilfe
In einer gemeinsamen Sitzung haben sich Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe darauf verständigt, ihren Gremien zu empfehlen, die Anmeldefrist der Stiftung Anerkennung und Hilfe bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Rheinland-Pfalz stimmt dieser Verlängerung zu. Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat diese am 26. November unterschrieben.
Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ wurde für Menschen mit Behinderungen eingerichtet, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie als Kinder und Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise zwischen 1949 und 1990 in der Deutschen Demokratischen Republik Leid und Unrecht erlitten haben. Betroffene können Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen von bis zu 14.000 Euro erhalten.
„Dieses Unrecht lässt sich nicht wieder gut machen. Mit der Verlängerung zeigen wir, dass wir die Betroffenen ernst nehmen und weiterhin unser Möglichstes tun, um sie konkret zu unterstützen. Ich hoffe, dass sich noch viele anspruchsberechtigte Menschen an die Anlauf- und Beratungsstelle wenden“, so Bätzing-Lichtenthäler.
Die Formen von Leid und Unrecht, die Kinder damals in stationären Einrichtungen ertragen mussten, reichen von Schlägen, Freiheitsberaubung, verbalen Demütigungen, Mangel- aber auch Zwangsernährung bis hin zu Kinderarbeit und Missbrauch. Bei vielen wurde die persönliche Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt. Viele der Betroffenen sind heute noch abhängig vom Hilfesystem oder können nicht selbständig leben.
„Unsere Erfahrung ist, dass Menschen mit Behinderungen genug Zeit und gute Unterstützung für die Antragstellung bekommen. Einrichtungen, Angehörige sowie die rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer sind gefragt, über die Stiftung zu informieren und Hilfe anzubieten“, betonte der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch.
Allen Errichtern der Stiftung war es von Anfang an wichtig, möglichst viele Menschen zu erreichen. Durch die Corona-Pandemie ist der Zugang zur Stiftung für viele Menschen erheblich erschwert. Dies gilt es durch die Verlängerung der Anmeldefrist möglichst gut auszugleichen.