Grünes Licht für den Einsatz von Familienhebammen
KREIS NEUWIED – Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Landkreis Neuwied – Grünes Licht für den Einsatz von Familienhebammen – Mit der Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes ist der Einsatz sogenannter Familienhebammen in Familien unmittelbar vor Geburt oder in dem ersten Lebensjahr nach Geburt eines Kindes vorgesehen, wenn ein entsprechender Hilfebedarf besteht. „Das nunmehr gemeinsam von Gesundheitsamt und Kreisjugendamt der Kreisverwaltung Neuwied entwickelte Konzept sieht künftig vor, dass die Koordinierung des Einsatzes von Familienhebammen über eine beim Gesundheitsamt angesiedelte Koordinierungsstelle erfolgt. Der Zugang zu Familienhebammen soll möglichst unbürokratisch erfolgen“, erklärt der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach. Generell ist daher bei Vorliegen bestimmter Indikatoren keine Antragstellung erforderlich. Vielmehr kann die Vermittlung von Familienhebammen durch Kliniken erfolgen, die den entsprechenden Bedarf an die Koordinierungsstelle des Gesundheitsamtes melden. Eingesetzt werden grundsätzlich Hebammen mit einer entsprechenden Zusatzausbildung. Hallerbach unterstreicht: „Dabei soll auf niedergelassene Hebammen im Landkreis Neuwied zurückgegriffen werden, die bereits über eine entsprechende Zusatzausbildung verfügen oder sich in einer Weiterbildung befinden“. Der Zugang zu Familienhebammen kann z.B. über das Projekt „Guter Start ins Kinderleben“ erfolgen, an dem das Marienhausklinikum St. Elisabeth in Neuwied teilnimmt. „Grundsätzlich wird angestrebt, dass alle weiteren Kliniken, die über Geburtsabteilungen verfügen, in die Gesamtkonzeption einbezogen werden. Dies sind insbesondere Kliniken in Nordrhein-Westfalen, wie zum Beispiel Bad Honnef, Troisdorf oder St. Augustin“, so der 1.Kreisbeigeordnete. Insbesondere ist auch an die Einbeziehung der Schwangerenberatungsstellen zu denken, die ebenfalls frühzeitig einen entsprechenden Bedarf feststellen können. Die Finanzierung muss grundsätzlich mit denjenigen Mitteln erfolgen, die im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes den Kommunen für diese Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus strebt das Kreisjugendamt eine Weiterentwicklung der sogenannten Frühen Hilfen für Familien mit Kindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres an. Hierzu sollen auch Ehrenamtsstrukturen in Anbindung an Bildungsträger ausgebaut werden. Der Jugendhilfeausschuss für den Kreisjugendamtsbezirk Neuwied stimmte dem Konzept des Kreisjugendamtes für den Einsatz von Familienhebammen und der Entwicklung Früher Hilfen einstimmig zu.
Foto: Daniela Kiefer (2.v.l.), Netzwerkkoordinatorin Kreisjugendamt, und Anja Thalheimer (Mitte), Kreisgesundheitsamt, stellten dem Jugendhilfeausschuss das künftige Umsetzungskonzept für Familienhebammen für den Kreisjugendamtsbezirk Neuwied vor. Mit auf dem Foto: Kreisjugendamtsleiter Jürgen Ulrich (l.), 1. Kreisbeigeordneter und Jugendamtsdezernent Achim Hallerbach sowie rechts außen Uwe Kukla (stellvertretender Jugendamtsleiter)