RHEINLAND-PFALZ – Die neue Gemeinsame Agrarpolitik
RHEINLAND-PFALZ – Die neue Gemeinsame Agrarpolitik
„Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der neuen GAP die Umwelt- und Klimaziele der EU erreichen. Jetzt müssen wir die Verhandlungen mit dem Rat erfolgreich zu Ende bringen und sie gemeinsam mit dem Berufsstand mit Leben füllen.“, kommentiert Christine Schneider (CDU) MdEP die Abstimmung. Die Abstimmungen im Europäischen Parlament über die EU-Agrarreform (Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2023) wurden am Freitag, 23. Oktober 2020, abgeschlossen. Bis zur letzten Minute wurde noch an Kompromissen gearbeitet, damit dieses Kraftwerk gemeinsam gestemmt werden konnte.
Die EU Landwirtschaftspolitik soll grüner, flexibler und nachhaltiger werden und für ökologische Maßnahmen soll es mehr Fördermöglichkeiten geben. Wir stehen vor einem Wandel zu einer bedarfsgerechten, zielgerichteten und leistungsorientierten europäischen Landwirtschaft. Das zwei-Säulen-Modell soll beibehalten werden. Jeder Mitgliedstaat soll eine Analyse seiner Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOTAnalyse) erstellen, um daraus den Handlungsbedarf für den nationalen GAP-Strategieplan abzuleiten. Neu ist hier die Integration der Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) in die Konditionalität und damit die Verknüpfung an die Direktzahlungen.
Das Europäische Parlament schlägt zudem eine neue Verpflichtung vor: Durch „Öko-Regelungen“ in der 1. Säule sollen die Mitgliedstaaten zusätzliche Anreize für freiwillige, einjährige ökologische Maßnahmen schaffen. Für unsere Landwirtinnen und Landwirte sollen diese freiwillig sein. Ein sogenannter „Menü-Ansatz“ soll den Mitgliedstaaten die Chance bieten, passgenaue Öko-Regelungen für ihre Regionen zu entwickeln, um einen maximalen Nutzen für Umwelt, Klima und die landwirtschaftlichen Betriebe zu ermöglichen. Ein Transfer zwischen den Säulen soll weiterhin von den Mitgliedstaaten angewendet werden können, um dem Bedarf vor Ort gerecht zu werden.
Die Junglandwirtprämie soll weiterhin bestehen bleiben, um für junge Menschen den Beruf des Landwirts attraktiv zu gestalten und sie an den ländlichen Raum zu binden. Durch eine Umverteilung der Mittel aus der ersten Säule (mind. 6 %) zugunsten von kleineren Betrieben, sollen diese stärker unterstützt werden. Damit ermöglichen wir gleichzeitig eine Stärkung des ländlichen Raums. Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass zu hohe Zahlungen an einzelne Privatpersonen gestoppt werden sollen, wenn diese keine tatsächliche landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Gemeinsam mit Kollegen/innen der EVP Fraktion habe ich einen Antrag eingebracht, der Fördersummen von mehr als 500. 000,00 Euro an Einzelpersonen ausgezahlt werden können. Ich bin sehr froh, dass dieser Antrag eine breite Mehrheit fand. Der ländliche Raum soll weiterhin unterstützt werden, z.B. mit umwelt- und klimarelevanten Bewirtschaftungsmaßnahmen, Wissensaufbau, Innovation und Zusammenarbeit. Mindestens 35 Prozent der 2. Säule sollen für Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen verwendet werden.
Das Genehmigungssystems für Rebpflanzungen soll bis 2050 verlängert werden. Damit schaffen wir Planungssicherheit für unsere Winzerinnen und Winzer in Rheinland-Pfalz. Die Verlängerung des Zeitraums zur Wiederbepflanzung zielt auf die phytosanitäre Erholung von Weinbergsböden ohne Einsatz chemischer Mittel. In der Schlussabstimmung wurde der Standpunkt des Europäischen Parlament zur GAP mit großer Mehrheit angenommen. Dies ist ein großer fraktionsübergreifender Erfolg und ein starkes Signal für die Landwirtschaft. Im nächsten Schritt werden Parlament und Rat in die Trilogverhandlungen einsteigen. Das Verhandlungsergebnis muss dann erneut im Plenum angenommen werden, bevor es 2023 in die Umsetzung geht. Die Strategiepläne müssen gemeinsam mit dem Berufsstand, den Aktionsgruppen und Verbänden mit Leben gefüllt werden. Dies ist Aufgabe der nationalen Parlamente und Länder.