KATZWINKEL – Führen eines Fahrzeugs unter der Einwirkung von Betäubungsmitteln

KATZWINKEL – Führen eines Fahrzeugs unter der Einwirkung von Betäubungsmitteln – Fahren ohne Versicherungsschutz – Anlassunabhängig kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Betzdorf am Samstagmorgen, 29. August 2020, gegen 00:10 Uhr, den Fahrzeugführer eines Rollers. Während der Überprüfung des 35jährigen ergaben sich Anhaltspunkte dafür, dass er unter der Einwirkung von Betäubungsmitteln stehen könnte. Der Konsum eines Joints wurde eingeräumt. Der 35jährige war nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis. Außerdem waren an dem Roller Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2016 angebracht, sodass der Roller auch ohne Versicherungsschutz geführt wurde. Eine Blutprobe wurde angeordnet, die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet. Quelle: Polizei

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