RHEINLAND-PFALZ – Kümmerer helfen bei beruflicher Neuorientierung

RHEINLAND-PFALZ – Kümmerer helfen bei beruflicher Neuorientierung – Die Entscheidung zur Schließung von Filialen der Unternehmensgruppe GALERIA Karstadt Kaufhof trifft die Beschäftigten aktuell besonders hart. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind auf dem Arbeitsmarkt und besonders im Handel deutlich spürbar. „Wir wollen die Beschäftigten dabei unterstützen, möglichst nahtlos eine Anschlussbeschäftigung zu finden und sie so zu qualifizieren, dass ihre Chancen einen neuen Arbeitsplatz zu finden, deutlich bessere sind“, sagte Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Gern hätten wir als Land eine längere Laufzeit der Transfergesellschaft vereinbart. Dies ist aber nur möglich, wenn sich alle Bundesländer an einer Verlängerung beteiligen. Bedauerlicherweise konnten die Bundesländer sich nicht auf diese gemeinsame Linie verständigen.“

Der rheinland-pfälzischen Landesregierung ist es wichtig, die betroffenen Beschäftigten in dieser schwierigen Situation zu unterstützen. Die Staatskanzlei und das Arbeitsministerium stehen im engen Austausch mit den Betriebsräten der rheinland-pfälzischen Filialen von GALERIA Karstadt Kaufhof, der Gewerkschaft ver.di und der zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, um praktikable und konkrete Lösungen für die Betroffenen zu finden.

„Mit dem bewährten Konzept der Kümmerer können wir auf gute Erfahrungen aus einem früheren Projekt zurückgreifen“, so Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Die „Kümmerer“ sollen den Beschäftigten vor allem in der Zeit der beruflichen Neuorientierung beratend und unterstützend zur Seite stehen. Dabei geht es um die Erarbeitung von Strategien zur beruflichen Um- und Weiterentwicklung. Die „Kümmerer“ helfen bestehende Netzwerke zu nutzen bzw. aufzubauen, Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern herzustellen sowie bei Umschulungen und Bewerbungen.

„Es ist wichtig, dass die betroffenen Beschäftigten eine berufliche Perspektive bekommen“, betonte die Ministerin. Den Beschäftigten stehe es frei, ob sie in die Transfergesellschaft wechseln und im Anschluss das Angebot der Landesregierung zusätzlich in Anspruch nehmen. Beide Instrumente sollen helfen, die notwendigen Hilfen und Weiterbildungsangebote zu bekommen.

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