RHEINLAND-PFALZ – ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland und der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller begrüßen veränderte Bedingungen für Corona-Arbeitsstipendien

RHEINLAND-PFALZ – ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland und der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller begrüßen veränderte Bedingungen für Corona-Arbeitsstipendien – Kunstschaffende auch ohne Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse nun antragsberechtigt. ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland und der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller begrüßen die ab dem 15. Juli 2020 geltende Veränderung der Förderkriterien für die Maßnahme „Projektstipendien direkt“ des für die Kultur in Rheinland-Pfalz zur Bewältigung der Corona-Krise entwickelten Programms „Fokus Kultur“.

Das bereits im Mai auf den Weg gebrachte Stipendienprogramm, schloss bisher Kunstschaffende ohne Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse aus. Die nun eintretende Öffnung gibt auch diesen Soloselbständigen eine Möglichkeit zur Überbrückung. Die Förderkriterien zur Maßnahme 1 „Projektstipendien direkt“ wurden erweitert.

Ab dem 15. Juli 2020 können sich Soloselbständige, Schriftsteller*innen und Ensembles aller künstlerischen Sparten, die ihren Erstwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben, auf das Arbeitsstipendium in Höhe von 2.000 Euro bewerben – auch wenn sie nicht Mitglied der Künstlersozialkasse sind.

Michael Holdinghausen, zuständiger ver.di Landesfachbereichsleiter dazu: „Wir erachten die Erweiterung als dringend notwendig. Darüber hinaus sehen wir weiterhin Handlungsbedarf für die Soloselbständigen, die nicht auch gleichzeitig Kunstschaffende sind. Wir fordern den Wirtschaftsminister – Dr. Wissing – auf, dem Beispiel aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zu folgen und die Lebenshaltungskosten von Soloselbständigen bei den Soforthilfen zu berücksichtigen.“

Beitrag teilen