RHEINLAND-PFALZ – Die Sonntagsöffnung 2018 in Bad Kreuznach war rechtswidrig!
RHEINLAND-PFALZ – Die Sonntagsöffnung 2018 in Bad Kreuznach war rechtswidrig! Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht sich bestätigt. Am 4. Juni 2020 verhandelte das Oberverwaltungsgericht Koblenz in der Sache, ob die Öffnung der Verkaufsläden am 28. Oktober 2018 rechtswidrig war. Die Gewerkschaft ver.di hatte gegen diese sonntägliche Öffnung geklagt.
Mit dem am 18. Juni 2020 veröffentlichten Urteil vom 4. Juni 2020, Aktenzeichen: 6 C 11206/19.OVG, stellte das OVG Koblenz die Rechtswidrigkeit fest.
Die Gewerkschaft ver.di begrüßt dieses Urteil und fordert erneut alle Beteiligten auf, von weiteren Sonntagsöffnungen Abstand zu nehmen.
„Uns geht es nicht darum ‚Recht‘ zu haben. Wir kämpfen für den arbeitsfreien Sonntag, damit die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Beschäftigten im Einzelhandel, weiterhin auf diesen festen freien Tag in der Woche bauen können. Dieser freie Sonntag ist gerade in diesen Zeiten so wichtig, um nach einer arbeitsreichen Woche wieder Kraft zu sammeln,“ so Monika Di Silvestre, Landesbezirksfachbereichsleiterin für den Handel bei ver.di.