ALSDORF – Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verbotenes KFZ-Rennen, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
ALSDORF – Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verbotenes KFZ-Rennen, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz – Als eine Streifenwagenbesatzung der Dienststelle Betzdorf am Dienstagabend, 26. Mai 2020, gegen 22:45 Uhr die Hauptstraße in Alsdorf befuhr, kam ihr ein sogenanntes Pit-Bike entgegen. Da an dem Fahrzeug kein Kennzeichen angebracht war, entschlossen sich die Beamten dem Fahrzeug zu folgen. Nachdem sie auf das Pit-Bike aufgeschlossen hatten und den Fahrer einer Verkehrskontrolle unterziehen wollten, beschleunigte dieser das Fahrzeug innerhalb der geschlossenen Ortschaft auf 90 km/h und versuchte sich durch Flucht der Kontrolle zu unterziehen. In Grünebach beging der 18jährige Fahrer schließlich einen Fahrfehler und bog in eine Sachgasse ab, wo er schließlich gestellt werden konnte. Schnell stellte sich zum einen heraus, dass das Bike nicht in seinem Eigentum stand, zum anderen, dass er selbst keine erforderliche Fahrerlaubnis hatte. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet. Da sich die Eigentumsverhältnisse nicht klären ließen, wurde das Pit-Bike zunächst sichergestellt. Der rechtmäßige Eigentümer oder ein eventuellen Hinweisgeber auf den Eigentümer des abgebildeten Bikes meldet sich bitte bei der Polizei Betzdorf, Tel. 02741-9260. Quelle: Polizei
















