CORONA – MAINZ – Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus

CORONA – MAINZ – Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Alltagsmasken – Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 6.152 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 181 Todesfälle und 5.134 genesene Fälle.

Landkreis Bisher bekannt Todesfälle Genesen Neuerkrankte* letzte 14 Tage pro 100.000
Ahrweiler 136 1 113 14
Altenkirchen 153 10 115 12
Alzey-Worms 227 5 149 34
Bad Dürkheim 315 11 269 7
Bad Kreuznach 187 2 145 1
Bernkastel-Wittlich 133 2 117 3
Birkenfeld 84 0 72 4
Bitburg-Prüm 174 4 147 7
Cochem-Zell 127 1 122 2
Donnersbergkreis 119 4 94 7
Germersheim 137 4 119 2
Kaiserslautern 97 0 89 0
Kusel 87 1 82 0
Mainz-Bingen 389 15 313 7
Mayen-Koblenz 347 13 305 3
Neuwied 209 4 186 1
Rhein-Hunsrück 161 4 145 1
Rhein-Lahn-Kreis 153 5 142 0
Rhein-Pfalz-Kreis 209 5 185 5
Südliche Weinstr. 149 2 133 4
Südwestpfalz 106 3 100 2
Trier-Saarburg 187 5 150 10
Vulkaneifel 115 4 95 12
Westerwaldkreis 332 20 287 3
Stadt        
Frankenthal 41 2 32 6
Kaiserslautern 130 4 92 13
Koblenz 257 18 202 10
Landau i.d.Pfalz 57 0 50 4
Ludwigshafen 278 2 238 9
Mainz 519 20 400 15
Neustadt Weinst. 102 2 97 2
Pirmasens 30 0 27 0
Speyer 81 0 55 24
Trier 99 1 90 3
Worms 190 7 145 22
Zweibrücken 35 0 32 0

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt. Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter vor Ort am Wochenende und an Feiertagen in erster Linie mit der Ermittlung von Kontaktpersonen und Quarantänemaßnahmen gebunden sind, erfolgen die Meldungen zum Teil zeitverzögert.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Neuerkrankte* gelten alle Menschen, bei denen in den letzten 14 Tagen eine COVID-19 Erkrankung laborbestätigt festgestellt wurde. Bezogen auf die Bevölkerungszahl des jeweiligen Kreises (in Fälle/100.000 Einwohner) wurden die Kreisinzidenzen ermittelt.

Alltagsmasken

Seit dem 27. April gilt in Rheinland-Pfalz eine Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen. Mit dem Inkrafttreten der 5. Corona-Bekämpfungs­verordnung gilt seit dem 3. Mai zudem die Maskenpflicht auch für Wartesituationen außerhalb der zu betretenen Einrichtung, wie beispielsweise beim Aufenthalt an Haltestellten oder Bahnsteigen oder dem Warten vor Geschäften.

„Ich danke den Menschen in Rheinland-Pfalz dafür, dass sie sich bisher mehrheitlich und vorbildlich an die seit einer Woche geltende Maskenpflicht gehalten haben. Denn durch das Tragen einer Alltagsmaske trägt jeder dazu bei, die Ansteckungsgefahr weiter zu reduzieren. Mit der Öffnung der Spielplätze gehen wir nun einen weiteren Schritt, der Kinder und Familien einen größeren Bewegungsraum im Alltag ermöglicht. Aber auch hier bleibt wichtig, den Abstand zueinander zu wahren und die Hygienemaßnahmen einzuhalten“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind weiterhin ebenso von der Maskenpflicht ausgenommen wie Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.

Schutzschild für Vereine in Not

Die Landesregierung stellt einen Schutzschild in Höhe von 10 Millionen Euro bereit für gemeinnützige Vereine und Organisationen, die durch die Pandemie in Existenznot geraten sind. Der Schutzschild bietet eine Soforthilfe in Form von Zuschüssen bis zu einer Höhe von 12.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Richtlinien sowie das entsprechende Antragsformular gibt es seit heute auf dieser Internetseite.

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