CORONA – MAINZ – Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus

CORONA – MAINZ – Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Alltagsmasken – Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 5.873 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle und 149 Todesfälle.

Landkreis Bisher bekannt Todesfälle Neuerkrankte* letzte 14 Tage pro 100.000
Ahrweiler 112 1 1
Altenkirchen 140 8 13
Alzey-Worms 191 3 28
Bad Dürkheim 316 9 20
Bad Kreuznach 186 2 13
Bernkastel-Wittlich 128 2 4
Birkenfeld 80 0 6
Bitburg-Prüm 167 3 16
Cochem-Zell 126 1 2
Donnersbergkreis 114 3 12
Germersheim 134 3 11
Kaiserslautern 97 0 2
Kusel 86 1 4
Mainz-Bingen 376 11 22
Mayen-Koblenz 339 10 6
Neuwied 215 4 2
Rhein-Hunsrück 159 3 11
Rhein-Lahn-Kreis 151 4 7
Rhein-Pfalz-Kreis 202 3 8
Südliche Weinstr. 144 2 6
Südwestpfalz 104 3 2
Trier-Saarburg 173 4 13
Vulkaneifel 109 2 12
Westerwaldkreis 325 20 8
Stadt      
Frankenthal 39 2 8
Kaiserslautern 110 3 7
Koblenz 249 15 18
Landau i.d.Pfalz 54 1 6
Ludwigshafen 263 2 13
Mainz 494 15 35
Neustadt Weinst. 92 1 8
Pirmasens 30 0 2
Speyer 65 0 24
Trier 95 1 2
Worms 173 7 25
Zweibrücken 35 0 3

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.

Als Neuerkrankte* gelten alle Menschen, bei denen in den letzten 14 Tagen eine COVID-19 Erkrankung laborbestätigt festgestellt wurde. Bezogen auf die Bevölkerungszahl des jeweiligen Kreises (in Fälle/100.000 Einwohner) wurden die Kreisinzidenzen ermittelt.

Alltagsmasken

„Wir alle können durch das Tragen einer einfachen Alltagsmaske dazu beitragen, dass sich das Coronavirus nicht weiterverbreitet, denn der gängigste Übertragungsweg der Corona-Viren ist die Tröpfchen-Infektion. Dabei werden die Viren von infizierten Menschen in die Luft abgegeben und anschließend eingeatmet“, betonte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler anlässlich der morgigen Einführung der Maskenpflicht für den Öffentlichen Personennahverkehr und das Einkaufen. Eine Alltagsmaske könne aus Stoff oder anderen leicht verfügbaren Materialien bestehen, die luftdurchlässig sind und einen Sauerstoffaustausch ermöglichen. Auch das Tragen von Tüchern und Schals zur Abdeckung des Mund-Nasenbereichs sei erlaubt. Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und für Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.

„Gerade jetzt, da es erste Lockerungen zu den Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus gibt, ist es umso wichtiger, dass neben dem Tragen von Alltagsmasken auch Abstand halten und Hygienemaßnahmen weiter eingehalten werden müssen. Dabei kommt es auf jeden von uns an. Lassen Sie uns gemeinsam dazu beitragen, die Ansteckungsgefahr weiter zu reduzieren – getreu dem Motto ‚Ich schütze Dich, Du schützt mich‘“, so die Ministerin weiter.

Alltagsmasken gibt es in vielen Varianten, viele sind kreativ gestaltet – mit fröhlichen Mustern oder in knalligen Farben. Sie sind in vielen Geschäften und Schneidereien erhältlich. Zudem sind in Rheinland-Pfalz unzählige Initiativen entstanden, die selbst oder für andere nähen oder in die Produktion eingestiegen sind. Die Handwerkskammer Rheinhessen bietet auf dem Internetportal https://www.hwk.de/Handwerk-hilft/ eine Übersicht über Bezugsquellen. Hier können professionelle Schneiderinnen und Schneider, aber auch Hobbynäherinnen und -näher ihre Produkte anbieten.

Für alle, die selbst Nähen möchten, gibt es auf www.corona.rlp.de eine Anleitung.

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