REGION – Weitere Infektionsschutzmaßnahmen neben der Maskenpflicht im ÖPNV

REGION – Weitere Infektionsschutzmaßnahmen neben der Maskenpflicht im ÖPNV  – Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert in allen ÖPNV Betrieben in Rheinland-Pfalz die Einführung weiterer Infektionsschutzmaßnahmen für Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr.

Während zwischenzeitlich in fast allen Bundesländern die jeweiligen Landesregierungen die verpflichtende Einführung des Tragens von Mund und Nasenschutz, für Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen, eingeführt haben, wird es auch ab Montag kommender Woche in Rheinland-Pfalz diese Verpflichtung dazu geben.

„Im Kampf um die Ausbreitung müssen wir schneller reagieren als das Virus es schafft weitere große Teile der Bevölkerung zu infizieren,“ betont der zuständige Gewerkschaftssekretär von ver.di, Marko Bärschneider. „Hierbei müssen wir uns alle insgesamt an den aktuellen Empfehlungen der Viro- und Epidemiologen orientieren.“

In Bussen und Bahnen werden täglich hunderttausende Menschen befördert. Eine reine Abstandshaltung und der Mund-Nasenschutz unter den Fahrgästen stellt eine noch unzureichende Maßnahme dar. Das Virus verbreitet sich nach herrschender Meinung u.a. durch das Einatmen von ausgehusteten Aerosolen, die gerade in geschlossenen Räumen eine potentielle hohe Ansteckungsgefahr darstellen. Beim verpflichteten Mund- und Nasenschutz gibt es darüber hinaus auch keine Standards der Beschaffenheit der jeweiligen Masken.

Aus diesem Grunde fordert ver.di zum Schutz des Fahrpersonals und zum Selbstschutz der Fahrgäste die Einführung weiterer Infektionsschutzmaßnahmen. Daher muss jeder Busfahrerstand durch eine Schutzwand aus Plexiglas oder einer professionellen Folienwand vom restlichen Fahrzeugbereich isoliert werden. Weiterhin müssen die Seitenfenster der Fahrzeuge durch Kippöffnung so gestellt werden, um eine gute Luftzirkulation im Fahrzeuginnenraum zu erreichen. An allen Einstiegstüren müssen darüber hinaus Desinfektionsmittelspender angebracht sein.

ver.di sieht hier insbesondere die Arbeitgeber der jeweiligen Busbetriebe in der Verantwortung, dies vor dem Hintergrund der allgemeinen Führsorgepflicht umgehend umzusetzen.

„Nur durch konsequentes Einhalten weiterer Infektionsschutzmaßnahmen im ÖPNV ist ein ausreichender Schutz der systemrelevanten Busfahrerinnen und Busfahrer während der Arbeit gewährleistet,“ so Bärschneider abschließend.

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