NEUWIED – Vollstreckung von drei Haftbefehlen

NEUWIED – Vollstreckung von drei Haftbefehlen – Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Fahren ohne Fahrerlaubnis und Widerstand nach Kontrolle der Coronaverordnung – Am Dienstagabend, 21. April 2020, wurde gegen 22:30 Uhr im Rahmen der Streifenfahrt im Neuwieder Stadtgebiet ein Fahrzeug mit nicht örtlicher Zulassung festgestellt, das mit drei Personen besetzt war. Zur Überprüfung eines möglichen Verstoßes gegen die 4. CoBeLVO wurden die Personen kontrolliert.

Hierbei wurde festgestellt, dass alle Personen über Erkenntnisse im Betäubungsmittelbereich verfügen, gegen den Fahrer bestanden drei Haftbefehle u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Darüber hinaus konnte festgestellt werden, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Cannabis stand und immer noch nicht über eine erforderliche Fahrerlaubnis verfügte.

Die Personen und das Fahrzeug wurden durchsucht, hierbei konnte eine geringe Menge Cannabis sowie ein Joint aufgefunden werden, die dem Beifahrer zugeordnet werden konnte. Im Rahmen der Entnahme der Blutprobe leistete der Fahrer Widerstand und beleidigte die Beamten sowie die anwesende Ärztin. Da auch die beiden anderen Fahrzeuginsassen nicht über eine Fahrerlaubnis verfügten, begaben sich diese mit einem Taxi nach Hause, um einen Fahrer für den PKW zu organisieren, um im Anschluss erneut mit dem Taxi nach Neuwied zurück zu fahren. Alle Personen wurden im Anschluss aller polizeilichen Maßnahmen und Begleichung der erforderlichen Geldzahlung zur Aufhebung der Haftbefehle entlassen. Quelle: Polizei

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