MAINZ – Land bringt innovative Wohn- und Quartiersprojekte weiter voran
MAINZ – Land bringt innovative Wohn- und Quartiersprojekte weiter voran – „Unsere Dörfer und Quartiere so zu gestalten, dass Jung und Alt, Familien und Alleinstehende, aktive und unterstützungsbedürftige Menschen gleichermaßen gut leben können, ist eine ständige Aufgabe, der wir uns stellen“, so Sozial- und Demografieministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Die neuen Wohnformen verbinden Barrierefreiheit mit nachbarschaftlicher Unterstützung, die oft mit frei wählbaren professionellen Angeboten ergänzt werden können. Damit kann schon frühzeitig Sorge getragen werden für ein langes Leben im gewohnten Umfeld. Mittelfristig wollen wir erreichen, dass die Neuen Wohnformen in ihrer ganzen Vielfalt schon bald als Normalität in unserer Gesellschaft angekommen sind“.
Die Landesregierung unterstützt mit der Anschubförderung gemeinschaftliche Wohn- und Quartiersprojekte. Durch gezielte Zuschüsse wird bei der Finanzierung konkreter Maßnahmen geholfen. Förderfähig sind unter anderem externe Beratung zur Gründung eines Vereins, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer anderen Rechtsform, Personal- und Sachkosten in der Startphase, aber auch Öffentlichkeitsarbeit oder professionelle Gruppen-Moderation zur Organisation verbindlicher Entscheidungen. Angesprochen sind private Initiativen, Vereine, Verbände, aber auch Kommunen sowie die Sozial- und Wohnungswirtschaft.
„Für den Wunsch nach einem langen guten Leben im gewohnten Umfeld, sind gemeinschaftliche Wohnmodelle ein wichtiger Baustein im Rahmen der Demografiestrategie des Landes Rheinland-Pfalz. Dabei sollen erfolgreiche Beispiele zum Nachahmen anregen. Wir wollen, dass mehr solcher neuen innovativen Wohn- und Quartiersprojekte entstehen. Daher können sich auch im kommenden Jahr Initiatoren solcher Projekte bei uns um eine neue Anschubförderung bewerben“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.
Im Rahmen der Anschubförderung stellt das Land, wie bereits in den Jahren zuvor, auch in 2020 Mittel in Höhe von bis zu 100.000 Euro zur Verfügung; pro Bewerbung können bis zu 10.000 Euro bewilligt werden. Nächster Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2020. Zentrale Anlaufstelle ist die Landesberatungsstelle Neues Wohnen Rheinland-Pfalz bei der Landezentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. Diese Beratungsstelle ist Ansprechpartner für alle, die sich für neue Wohnformen interessieren und Informationen über Konzepte, rechtliche Rahmenbedingungen, weitere Förderangebote des Landes oder Anschluss an bestehende Initiativen wünschen.
Mehr zur Anschubförderung, gute Beispiele, weitere Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote zu Neuen Wohnformen finden Sie unter dem Link www.wohnen-wie-ich-will.rlp.de.