Die Gewerkschaft ver.di begrüßt die Gesetzesinitiative der Länder

RLP – Die Gewerkschaft ver.di begrüßt die Gesetzesinitiative der Länder Rheinland-Pfalz, Hessen, Bremen & Hamburg für ein Geburtshilfestärkungsgesetz ausdrücklich – Hebammen leisten mit ihrer Arbeit neben der medizinischen Versorgung von Schwangeren, Gebärenden und jungen Müttern, einen maßgeblichen Beitrag bezüglich Prävention und Salutogenese junger Familien. Dies gilt für Hebammenarbeit im klinischen wie auch im ambulanten, außerklinischen Kontext. Besonders erfreulich ist die neue Fokussierung auf die Personalausstattung der geburtshilflichen Abteilungen der Krankenhäuser.

Von besonderer Bedeutung ist hier die Einführung eines validen Personalbemessungsinstruments für Kreißsäle. Für ein solches Hebammenbedarfsermittlungsverfahren muss neben einer 1:1 Betreuung während der Geburt, auch die geburtshilfliche Versorgungsstufe einer Klinik (Level), sowie das geburtshilfliche Ambulanzaufkommen die Berechnungsgrundlage bilden. Der Betreuungs- und Überwachungsaufwand eines Level-1- Perinatalzentrums mit der höchsten Versorgungsstufe, unterscheidet sich signifikant von dem niedrigerer Versorgungsstufen, so ver.di- Landesfachbereichsleiter Frank Hutmacher.

Weiterhin muss in Punkto Personalbemessung dem geplanten, gesetzlich festgelegten Praxisanleitungsanteil von 25 Prozent der praktischen Ausbildung des künftigen Hebammenstudiengangs Rechnung getragen werden (siehe hierzu den aktuellen Referentenentwurf des Hebammenreformgesetzes HebRefG vom 20. März 2019, §33, Abs.3). Derzeit sind die personellen Voraussetzungen hierfür weder in der Stellenzahl noch in der Qualifikation gegeben.

Da bis dato kein adäquates Personalbemessungsinstrument für Hebammen existiert, bietet ver.di ihre Unterstützung und Beratung bei der Entwicklung eines entsprechenden Verfahrens an.

ver.di stellt sich außerdem hinter die Forderung nach einer Bereinigung des G-DRG-Fallpauschalensystems um die Hebammenpersonalkosten und nach einer vollständigen Refinanzierung der Hebammenstellen inklusive Tarifsteigerungen durch die Kostenträger, analog zur vollen Refinanzierung der Pflege am Bett.

Aktuell stellt sich die Personalsituation in nahezu allen Kreißsälen allerdings bedrohlich unterbesetzt dar, dass die Sicherstellung der geburtshilflichen Versorgung gefährdet ist. Hebammen arbeiten regelhaft unter gesundheitsschädigenden Bedingungen, die Tendenz der „Hebammenflucht“ aus den Kreißsälen nimmt deutlich zu. Hier ist ein sehr zeitnahes Notfallprogramm dringend notwendig. Die gefährliche Abwärtsspirale des Personalmangels in den Kreißsälen muss jetzt aufgehalten werden, um einen größeren Schaden abzuwenden, sagt Silke Steetskamp, ehrenamtliche ver.di-Sachverständige für Hebammenarbeit.

Grundsätzlich begrüßt ver.di den Vorschlag der Länder Rheinland-Pfalz, Hessen, Bremen und Hamburg, die Hebammen in den Kreißsälen durch unterstützende Berufsgruppen zu entlasten. Hierbei muss jedoch dafür Sorge getragen werden, dass die gesetzlich vorbehaltenen Tätigkeiten in Hebammenhand bleiben müssen und nicht durch andere Berufsgruppen ersetzt werden können (siehe hierzu Hebammengesetz HebG §4). Eine Entlastung in den Arbeitsbereichen Administration und Dokumentation durch andere Berufsgruppen, sowie ggf. durch pflegerische Unterstützung in den Kreißsälen, scheint sinnvoll und wünschenswert. Ebenso mitgedacht werden muss die personelle Sicherung der stationären Betreuung der Schwangeren, Mütter und ihrer Neugeborenen vor und nach der Geburt durch interdisziplinäre Teams aus Hebammen, Gesundheits- und Krankenpflege und Kindergesundheits- und Krankenpflege.

Für die Sicherstellung der geburtshilflichen Versorgung in ländlichen Bereichen, sind Beleghebammen von zentraler Bedeutung. Um das Fortbestehen dieses Systems zu sichern, ist es im Zuge der Haftpflichtproblematik freiberuflich tätiger Hebammen dringend notwendig, den Sicherstellungszuschlag entsprechend anzupassen. Nur so können Beleghebammen wirtschaftlich arbeiten und das Fortbestehen der ländlichen geburtshilflichen Versorgung sichern.

Im Zuge des aktuell voranschreitenden Trends der Zentralisierung der Geburtshilfe auf einige, wenige Geburts-Zentren durch die Schließung zahlreicher kleinerer Entbindungsabteilungen, fordert ver.di die Länder auf, die entsprechenden Investitionsmittel für Erweiterung, Ausbau und technische Ausstattung der auffangenden Entbindungsabteilungen zur Verfügung zu stellen.

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