Zeuge merkt sich Kennzeichen von Unfallverursacher

BlutentnahmeSTRASSENHAUS – Unfallflucht unter Drogeneinfluss? – Am Freitag gegen 17.30 Uhr konnte ein zufällig vorbeigehender Zeuge eine mittlerweile leider weit verbreitete Unsitte im Straßenverkehr beobachten. In diesem Fall versuchte ein junger Mann mit seinem Kleinwagen aus einer Parklücke herauszufahren, stieß dabei aber nach Angaben des Zeugen deutlich gegen ein neben ihm geparktes Fahrzeug. Anschließend fuhr der Unfallverursacher von dannen, ohne sich um die Beschädigung an dem fremden Wagen zu kümmern. Über das abgelesene Kennzeichen konnte in der nachfolgenden Zeit festgestellt werden, wem das „flüchtende“ Auto zuzuordnen war. Im Laufe des Abends wurde der „Sünder“ auch zu dem Vorfall befragt. Bei diesem ersten Treffen von Angesicht zu Angesicht verdichtete sich bei den Polizisten schnell der Verdacht, warum der 19jährige aus dem Landkreis Neuwied die Flucht angetreten hatte: augenscheinlich schien er unter dem Einfluss von Drogen zu stehen. Wegen einem ähnlichen Delikt war er auch zuvor schon einmal bei der Polizei aufgefallen. Den diese These für den 10. März möglicherweise erhärtenden Urintest konnte oder wollte er nicht absolvieren. Daher wurde im Anschluss auf Wunsch der Staatsanwaltschaft Koblenz eine Blutentnahme durchgeführt. Nun wird ein teures toxikologisches Gutachten bei der Rechtsmedizin in Mainz Auskunft über den Zustand des jungen Mannes am Unfalltag geben. Für sein Verhalten drohen dem Unfallflüchtigen eine Geldstrafe, die Kosten des Verfahrens sowie ein Fahrverbot von mindestens einem Monat. Vermutlich ist hier die Frage, ob sich ein solches Verhalten als Autofahrer lohnt oder nicht, auch angesichts des letztlich geringen Fremdschadens von circa  200 Euro eher rhetorischer Art!

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