Abstimmung zur Einrichtung einer Pflegekammer
BETZDORF – Abstimmung zur Einrichtung einer Pflegekammer – MdL Michael Wäschenbach motiviert während einer Pressekonferenz in seinem Bürgerbüro in Betzdorf die Berufsangehörigen und Auszubildenden in der Pflege, sich an der zur Zeit laufenden Befragung über die Einrichtung einer Pflegekammer zu beteiligen. „Nutzen Sie die Möglichkeit, sich aktiv über die weitere Entwicklung Ihres Berufstandes zu entscheiden.“ So der heimische Landtagsabgeordnete. Er erläuterte das Für und Wider einer Pflegekammer, über die bis zum 25. März abzustimmen ist. Bei einem positiven Votum der direkt betroffenen Berufsangehörigen wird eine Pflegekammer eingerichtet. Die Schätzungen gehen von 37.000 bis 40.000 Berufstätigen in Rheinland-Pfalz aus. Im Kreis Altenkirchen haben etwa 1.000 Personen die Möglichkeit der Abstimmung. Eine Pflegekammer ist eine Berufskammer und Körperschaft des öffentlichen Rechts und das Selbstverwaltungsorgan für die Pflegefachberufe. Sie hat vergleichbare Aufgaben wie die anderen Heilberufskammern, zum Beispiel Ärztekammern, etc. und soll sowohl das Gesamtinteresse der Berufsgruppe wahren als auch die beruflichen Interessen der einzelnen Pflegefachberufe berücksichtigen. Als Mitglied des Sozialpolitischen Ausschusses befürwortet MdL Wäschenbach eine solche Gleichberechtigung der Berufsgruppen im Gesundheitswesen und der Pflege, da sie sich ganz positiv auf die Qualität der Berufsaufsicht und der Pflegeversorgung der Bevölkerung insbesondere auf dem Lande auswirke. Die Wertigkeit der Pflege erhalte damit auch gesellschaftlich eine anerkennende Bedeutung für die Pflegefachkräfte und Berufsangehörigen. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen hätten bereits ihre Zustimmung für eine Einführung der Pflegekammer in Rheinland-Pfalz signalisiert, die CDU habe bereits im Jahre 2011 diesbezüglich Beschlüsse gefasst. Auch die neun Verbände der Pflege, die sich im Dachverband der Pflegeorganisationen (DPO) zusammengeschlossen haben, hätten sich für eine Pflegekammer ausgesprochen. Nun werden die direkt betroffenen Berufsangehörigen und Auszubildenden der Pflege einbezogen.
Die Landesregierung unterstützt die Kampagne zur möglichen Einrichtung einer Landespflegekammer unter anderem mit 80.000 Informationsflyern und einer Homepage mit allen relevanten Informationen, auch zum Ablauf der Abstimmung. Alle interessierten Pflegenden müssen sich bis spätestens 18. März auf der Homepage www.pflegekammer-befragung-rlp.de registrieren, da keine offiziellen Zahlen zur Anzahl der Beschäftigten vorliegen. Die Abstimmung selbst findet vom 01. bis zum 25. März statt. An der Abstimmung (ja/nein) teilnehmen können alle Berufsangehörigen und Auszubildenden der Pflege, die sich im Vorfeld registriert haben. Kritiker oder Skeptiker der Pflegekammer kommen aus dem Bereich der Gewerkschaften und privaten Anbietern von Pflegediensten, weil Aufgaben von dort künftig zur Pflegekammer verlagert werden. Der Einkommensabhängige gestaffelte Pflichtbeitrag für die Pflegekammer beträgt höchstens 10,00 Euro pro Monat, Teilzeitbeschäftigte oder Auszubildende zahlen demnach einen deutlich geringeren vertretbaren Beitrag. Wäschenbach appelliert an die Arbeitgeber, die Arbeitsbescheinigungen für die in der Pflege Beschäftigten wertneutral auszustellen. Das Abstimmungsergebnis ist dann erfolgreich, wenn über 50 Prozent der abgegebenen Stimmen dafür sind.