ALSDORF – Führen eines Kleinkraftrades ohne die erforderliche Fahrerlaubnis aber dafür unter Betäubungsmitteleinfluss

ALSDORF – Führen eines Kleinkraftrades ohne die erforderliche Fahrerlaubnis aber dafür unter BetäubungsmitteleinflussEine Polizeistreife fiel am Samstagabend, 22. Juni, gegen 23:00 Uhr, auf der L 280, ein Kleinkraftrad auf, das mit über 40 km/h im Ortsbereich Alsdorf geführt wurde. Die anschließende Kontrolle ergab, dass der junge Fahrzeugführer nur eine Prüfbescheinigung für Mofas hatte. Was aber dafür wohl noch vorhanden war, waren Drogen im Blut. Somit war die Fahrt für ihn zu Ende. Neben der Blutprobe kommen nun diverse Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen auf ihn zu. Quelle: Polizei

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