LESERBRIEF – Anmerkungen zur Pressemitteilung MdB Erwin Rüddel vom 05/06/2019

LESERBRIEF – Anmerkungen zur Pressemitteilung MdB Erwin Rüddel vom 05/06/2019 – In einer Pressemitteilung begrüßt MdB Rüddel (CDU) den Gesetzesentwurf des Bundeskabinettes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im Hinblick mit dem Umgang mit Wölfen. Hierbei muss zunächst festgestellt werden, dass es sich eben um einen Entwurf handelt, dessen Implementierung nicht einfach sein wird, da eine solche Änderung des BNatSchG in einigen Teilen gegen Europäisches Recht verstößt. Der § 45a (2) in dem Entwurf soll den Abschuss von ganzen Wolfsrudeln nach Rissen von Weidetieren ermöglichen, ohne vorher im Einzelnen denjenigen Wolf zu identifizieren, der den Schaden verursacht hat. Ein Abschuss soll „ … bis zum Ausbleiben der Schäden fortgeführt werden“. D.h., dass ein ortsansässiges Rudel auf Verdacht hin abgeschossen werden kann. Dies kann in keinem Fall eine sinnvolle Maßnahme für den Herdenschutz sein, da das betreffende Gebiet wieder von den nächsten Wölfen besiedelt wird und die Übergriffe sich wiederholen werden. Bei der oft behaupteten Überwindung von „anerkannten Schutzmaßnahmen“ für Wölfe wird zumeist nicht hinterfragt, ob alle Möglichkeiten des Herdenschutzes angewandt wurden. Bei näherer Untersuchung von Schadensereignissen durch Wölfe stellt sich nämlich oft heraus, dass hierfür die Hauptursache ein mangelhafter oder gar fehlender Herdenschutz war. Eine Lösung des Problems ist ausschließlich eine deutliche Verbesserung und eine großzügige Förderung des Herdenschutzes. Für den Schutz seiner Herde ist ausschließlich der Halter verantwortlich!

Die im Lauf der vergangenen Jahre gestiegenen Risszahlen, vor allem von Schafen in Norddeutschland, liegt an der Ausbreitung des Wolfes, der immer wieder in neue Gebiete eindringt, in denen Weidetiere (noch) nicht ausreichend geschützt sind. Wird eine Region, wie es im vorigen Jahr im Mai 2018 für den Westerwald der Fall war, als „Präventionsgebiet“ ausgewiesen, sollten umgehend alle Maßnahmen für den Herdenschutz getroffen werden, bevor (!) der Wolf kommt.

Wegen des Wolfes wurde bislang noch kaum eine Schäferei aufgegeben. In fast allen Fällen fand sich nach Ausscheiden aus Altersgründen kein Nachfolger, der diese harte und schlecht bezahlte Arbeit übernehmen wollte! Zweifellos kann der Wolf ein Problem für die Schafhaltung sein, aber er ist zweifellos nicht das einzige und bei weitem nicht das größte! Auch bei einer oft geforderten „Reduzierung“ der Wölfe wäre der Aufwand für den Herdenschutz gleich hoch, da es keine Rolle spielt, ob einzelne Wanderwölfe (die es immer wieder geben wird) die Gegend durchstreifen, oder ein Rudel ansässig ist.

Nach einer anfänglichen Begeisterung für den Wolf auf dem Westerwald im März 2012 und der berechtigten Empörung über dessen illegale Erlegung im April 2012 ist eine um sich greifende Ablehnung zu verzeichnen, die nicht zuletzt von Populisten der verschiedensten Richtungen geschürt wird, zumeist mit dem Argument des Schutzes der Bevölkerung. Bereits im vorigen Jahr forderte Erwin Rüddel einen „wolfsfreien Westerwald“ (RHEIN-ZEITUNG 25/04/2018), eine Forderung, die aufgrund der Mobilität und der Dynamik des Wolfes kaum zu erfüllen ist – es sei denn, man verlangt die gegen jedes Recht verstoßende erneute Ausrottung des Tieres. Die Ausweisung einer wolfsfreien Zone würde einen erheblich höheren finanziellen Aufwand als ein konsequent flächendeckender Herdenschutz bedeuten.

Im vergangenen Jahr (2018) gab es in den drei Bundesländern mit den höchsten Wolfsvorkommen (Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen) insgesamt 391 Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere, dabei wurden 1.093 Tiere (rund 85% davon Schafe) getötet oder verletzt. Die Zahl erscheint zwar hoch, liegt

aber im Promillebereich derjenigen Tiere, die im Freien gehalten werden und könnte bei konsequentem Herdenschutz weiter abgesenkt werden.

In seiner Pressemitteilung befürchtet Rüddel bzgl. den Wölfen, dass „ … ohne Regulierung die Anzahl in den nächsten Jahren explodieren wird“ und behauptete schon im Vorjahr, dass Der deutsche Wolfsbestand bei fehlender Regulation durch Abschuss auf 55.000 Exemplare innerhalb der nächsten 15 Jahre anwachsen werde (SIEGENER ZEITUNG 02/05/2018) – eine Zuwachsprognose, die fachlich unhaltbar ist. Spätestens, wenn alle potentiellen Lebensräume besetzt sind, wird die Wolfpopulation nicht mehr anwachsen!

 

Die vom Wolf für die Bevölkerung ausgehende Gefahr ist mehr als verschwindend gering, und setzt man sie in Bezug zu realen Gefahren wie der Wahrscheinlichkeit eines Verkehrsunfalles, dem Angriff einer Wildschweinbache oder freilaufenden Hundes, oder die Gefährdung durch Zecken und Wespen kann man die potentielle Gefährdung durch den Wolf mit Null gleichsetzen. Bei allen Überlegungen zur Rückkehr des Wolfes wird immer wieder betont, dass die Sicherheit des Menschen oberste Priorität habe! Nach nunmehr fast zwanzigjähriger Anwesenheit des Wolfes in Deutschland hat es nachweislich keinen einzigen Zwischenfall gegeben, bei dem Menschen auch nur bedroht worden sind.

Ein „gemäßigtes Bestandsmanagement“ einer Wolfspopulation ist eine Fiktion. Das sogenannte „Wolfsmanagement“ bezieht sich nämlich nicht auf das Management von Wolfbeständen, sondern regelt den Umgang des Menschen mit diesem Beutegreifer – der als integraler Bestandteil unserer Natur genauso hierhin gehört wie Reh, Schwarzstorch und Erdkröte.

Der Wolf ist bei uns angekommen – ja. Aber wieso sorgt er für Menschen in ländlichen Regionen wie hier im Landkreis Altenkirchen für Angst? Die Angst wird geschürt von Leuten und Medien, die dieses Tier instrumentalisieren und für ihre Zwecke missbrauchen. In vielen Fällen ist, wenn vom Wolf geredet wird, gar nicht das Tier selbst gemeint, sondern der Wolf ist nur Projektionsfläche, sei es von wenig informierten und/oder populistischen  Politikern auf Stimmenfang, von unsachlich argumentierenden Vertretern von Interessenverbänden oder, im Fall einiger Medien, um mit reißerischer Berichterstattung die Auflagen zu erhöhen.

Gebhardshain  10/06/2019      Dr. Frank G. Wörner

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