Drei Fälle von Führen eines Fahrzeuges unter der Einwirkung von Betäubungsmitteln

WISSEN – Drei Fälle von Führen eines Fahrzeuges unter der Einwirkung von Betäubungsmitteln  –Bei Kontrollen von Beamten der Polizeiinspektion Betzdorf fielen am Wochenende insgesamt drei Fahrzeugführer, jeweils in Wissen auf der B 62, auf. Bei allen Fahrzeugführern ergaben sich während der Überprüfung Anzeichen auf Betäubungsmitteleinnahme. Bei allen drei Fahrzeugführern wurde eine Blutprobe angeordnet, die Weiterfahrt unterbunden und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 24a StVG eingeleitet.

Als  Konsequenz des eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahrens erwartet die Fahrzeugführer ein einmonatiges Fahrverbot und eine Geldbuße von 500 Euro. Bei einem der drei Probanden war es zudem der zweite festgestellte Verstoß. In diesem Fall verdoppelt sich sowohl die Fahrverbotsdauer und das Bußgeld, zwei Monate und 1.000 Euro.

Im 1. Fall am Samstag, 16. Februar, gegen 22:37 Uhr, war es ein 27jähriger Fahrer eines KIA. Im 2. Fall am Sonntag, 17. Februar, gegen 20:40 Uhr, war es ein 20jähriger Fahrer eines Chevrolet und im 3. Fall am Sonntag, 17. Februar, gegen 21:57 Uhr, ein 42jähriger Fahrer eines VW Golf. Quelle: Polizei

Beitrag teilen