Jahreshauptversammlung der Altenkirchener Schützengesellschaft 1845
ALTENKIRCHEN – Jahreshauptversammlung der Altenkirchener Schützengesellschaft 1845Einladung zur Jahreshauptversammlung der Altenkirchener Schützengesellschaft 1845 e. V. für das Schützenjahr 2018 am Samstag, den 26. Januar 2019 um 15:00 Uhr im Schützenhaus, Heimstrasse 2, 57610 Altenkirchen.
Tagesordnung:
- Begrüßung durch den Vorsitzenden, 1.1 Benennung eines Protokollführers.
- Eröffnung der Jahreshauptversammlung, 2.1 Gedenken der verstorbenen Mitglieder.
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung gemäß § 6 der Satzung.
- Feststellung der Beschlussfähigkeit.
- Genehmigung der Tagesordnung.
- Verlesung des Protokolls der Jahreshauptversammlung vom 27.01.2018.
- Jahresberichte, 7.1 Jahresbericht des Vorsitzenden. 7.2 Jahresbericht des Schießwartes. 7.3 Jahresbericht des Sportwart Gewehr. 7.4 Jahresbericht des Sportwart Pistole. 7.5 Jahresbericht des Jugendwartes. 7.6 Jahresbericht des Kassierers. 7.7 Aussprache zu den Jahresberichten.
- Bericht der Rechnungsprüfer / Kassenprüfer.
- Entlastung des Vorstandes.
- Antrag auf Änderung/Ergänzung der Beitrags- und Geschäftsordnung. Die Änderung/Ergänzung der Beitrags- und Geschäftsordnung ist zur Einsicht veröffentlicht: • auf der Homepage: http//www.sg-altenkirchen.de • in Papierform im Schützenhaus und beim 1. Vorsitzenden. 10.1 Aussprache zur Änderung/Ergänzung der Beitrags- und Geschäftsordnung. 10.2 Beschluss zur Änderung/Ergänzung der Beitrags- und Geschäftsordnung.
- Wahlen, 11.1 Wahlen für Vorstandspositionen, turnusmäßig. 11.2 Wahlen für Offizierspositionen, turnusmäßig. 11.3 Wahlen für Mitglieder der Schießkommission. 11.4 Ergänzungswahlen. 11.5 Wahl der Rechnungsprüfer / Kassenprüfer.
- Ehrungen.
- Verschiedenes. 13.1 Aussprache zu Verschiedenes.
- Schlusswort des Vorsitzenden und Beendigung der Jahreshauptversammlung.
Über Anträge, die nicht in der Tagesordnung aufgeführt sind, kann in der Jahreshauptversammlung abgestimmt werden, wenn diese Anträge mindestens fünf Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorsitzenden der Gesellschaft eingegangen sind.