Bundesteilhabegesetz sorgt für gleichwertige Lebensverhältnisse in Rheinland-Pfalz

MAINZ – Mittendrin von Anfang an: Bundesteilhabegesetz sorgt für gleichwertige Lebensverhältnisse in Rheinland-Pfalz – Menschen mit Behinderungen bekommen in Rheinland-Pfalz mehr Möglichkeiten zur Mitwirkung und für ein selbstbestimmtes Leben. Der Ministerrat hat den Gesetzentwurf für eine Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Land gebilligt. Nun wird der Gesetzentwurf dem Landtag zugeleitet. Das Bundesteilhabegesetz, das Ende 2016 schrittweise in Kraft getreten ist, verbessert die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen und am Arbeitsleben.

Die Landesregierung hatte schon im letzten Jahr einen intensiven und breit angelegten Meinungsbildungs- und Diskussionsprozess über die inhaltliche Ausgestaltung des Ausführungsgesetzes geführt. Diskutiert wurde vor allem die künftige Trägerschaft der Eingliederungshilfe. Nach dem Prinzip „Geteilte Verantwortung, konstruktives Miteinander – Land und Kommunen gemeinsam für Teilhabe“ sieht der Entwurf der Landesregierung eine geteilte Trägerschaft vor.

Träger der Eingliederungshilfe für die erwachsenen Menschen mit Behinderungen ab dem 18. Lebensjahr soll das Land sein, das die Landkreise und kreisfreien Städte zur Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der individuellen Leistungsgewährung heranzieht.

Für die Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen bis zum 18. Lebensjahr beziehungsweise bis zum Ende des Regelschulbesuches sollen die Landkreise und kreisfreien Städte die Trägerschaft übernehmen. „Jedes Kind ist uns in Rheinland-Pfalz gleich viel wert – ob mit oder ohne Behinderung – ganz im Sinne der Inklusion. Mit der Zuständigkeit der Kommunen für die Kinder und Jugendlichen wird die Grundlage geschaffen, Hilfen aus einer Hand umzusetzen“, hob Bätzing-Lichtenthäler hervor. Die Aufwendungen der Eingliederungshilfe sollen weiterhin gemeinschaftlich vom Land und den Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten getragen werden.

„Mit diesem Vorschlag zur Trägerschaft nutzen wir die Kenntnisse der kommunalen Träger, insbesondere zu den individuellen Bedarfen“; sagte Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Die Menschen mit Behinderungen, egal welchen Alters, behalten ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Kreis- und Stadtverwaltungen. Dies ist für mich ein ganz wichtiger, weil bürgernaher Aspekt.“

Mit 400 bewilligten „Budgets für Arbeit“ hat Rheinland-Pfalz bundesweit eine Vorreiterrolle. Das „Budget für Arbeit“ hilft Menschen mit Behinderungen, einen Job auf dem regulären Arbeitsmarkt zu bekommen. Unternehmen erhalten Lohnkostenzuschüsse, wenn sie Arbeitnehmer einstellen, die zuvor in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen beschäftigt waren. „Rheinland-Pfalz hat das ‚Budget für Arbeit‘ erfunden“, betonte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. „Wir haben erfolgreich dafür gekämpft, dass dieses Instrument der Selbstbestimmung und Teilhabe am Arbeitsleben Einzug in die Bundesgesetzgebung hält. Ich freue mich sehr, dass wir mit der heutigen Entscheidung in Rheinland-Pfalz die Zuschüsse auch künftig auf vergleichbarem Niveau halten können.“

Der rheinland-pfälzische Gesetzentwurf stärkt auch die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen. Sie werden bei der Entwicklung der Rahmenbedingungen für die individuelle Bedarfsermittlung und bei der Rahmenvereinbarung beteiligt. Außerdem wird eine Arbeitsgemeinschaft eingerichtet, in der alle für Teilhabe und Inklusion maßgeblichen Akteure vertreten sind. Diese analysiert die Versorgungslage vor Ort und kümmert sich unter anderem um die Weiterentwicklung von Angeboten und Strukturen der Eingliederungshilfe sowie des Versorgungsystems im Land insgesamt. Die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen wird einen ständigen Sitz in dieser Arbeitsgemeinschaft haben – nach dem Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“.

Informationen zum Bundesteilhabegesetz und zur Umsetzung im Rheinland-Pfalz bietet die Internetseite teilhabe.rlp.de.

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