Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen

ALTENKIRCHEN – Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen – Bei den Abfallgebühren wird die 2. Rate 2018 fällig – Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Altenkirchen weist darauf hin, dass am 15. August die zweite Rate der Abfallgebühren für 2018 fällig wird.

Alle betroffenen Gebührenschuldner werden gebeten, soweit noch nicht geschehen, die fälligen Abfallgebühren auf das Konto des AWB bei der Sparkasse Westerwald-Sieg (IBAN DE 40 5735 1030 0000 0002 32) zu überweisen.

Wege und Mühe, aber vor allem auch eventuelle Mahngebühren erspart den Kunden das Einzugsverfahren. Der AWB empfiehlt daher die Erteilung einer Einzugsermächtigung, SEPA-Lastschriftmandat, zum vereinfachten Ablauf.

Die erforderlichen Formulare sind im Internet auf der Homepage des AWB unter www.awb-ak.de in der Rubrik Service oder im Umweltkalender auf Seite 20 als Vordruck zu finden. Ein Lastschriftmandat kann auch formlos per Brief, Fax oder Mail erteilt werden. Bei Fragen können die Mitarbeiterinnen der AWB-Werkkasse unter den Telefonnummern 0 26 81/ 81 -30 18 oder -30 19 kontaktiert werden.

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