Windräder auf den Hümmerich?

GEBHARDSHAIN/MITTELHOF – Windräder auf den Hümmerich? – Altus will es wissen! – Über 50 Seiten Klageschrift gegen den Altenkirchener Kreisrechtsausschuss – Verwaltungsgericht in Koblenz angerufen – noch kein Termin – BI Hümmerich nur Zuschauer – Im Streit um die Zulässigkeit von über 230 Meter hohen Windrädern auf dem Hümmerich zwischen Gebhardshain und Mittelhof hat die Altus AG Klage vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz erhoben. Dies teilte die BI Hümmerich mit. Die Bürgerinitiative kämpft vehement gegen die „Naturverschandelung, Bedrängung der Menschen und Bedrohung geschützter Arten“, die mit der Errichtung eines industriellen Windparks auf dem Hümmerich verbunden wären. Im Moment versucht die BI zu ergründen, wie und wann das Verfahren zu einem Ende kommen kann, denn sie ist selbst nicht am Verfahren beteiligt.

Die Klage von Altus richtet sich gegen die Entscheidung des Kreisrechtsausschusses Altenkirchen (KRA) nach der Verhandlung vom 19. Oktober 2017. Eine zentrale Rolle nahmen dabei die Gutachten ein, die Altus zum Bauantrag vorgelegt hatte, insbesondere bezüglich des Gefährdungspotenzials für geschützte Tierarten. Der Hümmerich ist ein ausgewiesenes Vogelschutzgebiet nach den europäischen Natura 2000-Normen etwa für Rotmilan oder Schwarzstorch.

Olaf Riesner-Seifert von der Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung hatte damals die Unvollständigkeit und Fehlerhaftigkeit der Beobachtungsdaten aufgezeigt, die Altus in den erforderlichen Gutachten zum Bauantrag vorgelegt hatte: falsch gewählte Beobachtungspunkte, blinde Flecken, falsch gewählte Beobachtungszeiten, das Beobachtungsgebiet insgesamt zu klein gefasst. Es gehe nicht darum, so Olaf Riesner-Seifert, ob durch die Windräder „eine signifikante Erhöhung des Todesrisikos zu erwarten“ sei, sondern es gelte nach Natura 2000 ein Verschlechterungsverbot. Und dieser Beweislast seien die Gutachter nicht nachgekommen.

Nun rätselt die BI, mit welchen Argumenten die Altus AG gegen den KRA zu Felde ziehen will. Der KRA hat der BI mitgeteilt, dass er die Begründung der Klageschrift bekommen habe, dazu Stellungnahmen von den betroffenen Fachabteilungen der Kreisverwaltung und der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord eingeholt und sich auf dieser Basis am 23. Mai 2018 gegenüber dem Verwaltungsgericht geäußert habe. In dieser Klageerwiderungsschrift sei der KRA nochmals ausführlich auf die in der Klagebegründung vorgetragenen Argumente eingegangen. Die bereits bekannten Streitthemen seien gleich geblieben, nochmals vertieft und durch ein weiteres Gutachten untermauert worden. Die Klageschrift umfasse nebst Anlagen über 50 Seiten.

Wann nun mit der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht zu rechnen ist, konnte auch der KRA nicht sagen. „Der Klägerin wird unsere Erwiderung jetzt ebenfalls zur Kenntnisnahme und gegebenenfalls zur Stellungnahme weitergeleitet. Eine Replik der Klägerin wird uns dann gegebenenfalls nochmals im schriftlichen Verfahren zugesendet. Die Terminbekanntgabe durch das Gericht bleibt insoweit abzuwarten und kann durch uns auch nicht beeinflusst werden“, hieß es. Dieter Glöckner, Sprecher der BI Hümmerich: „Nach Auskunft unseres Fachanwalts, Rechtsanwalt Armin Brauns, kann sich das Verfahren beim Verwaltungsgericht wegen der bekannten Überlastung noch länger hinziehen. Er vermutet jedoch, dass Altus Druck machen wird. Das ist sicherlich auch der Gier der Investoren zuzuschreiben, die ihr eigenes Wohl über das Wohl der betroffenen Bevölkerung und unserer heimischen Natur stellen.“

 

Foto 1: Der Hümmerich ist ein ausgewiesenes Vogelschutzgebiet nach den europäischen Natura 2000-Normen etwa für Rotmilan oder Schwarzstorch und daher besonders schützenswert. Die BI Hümmerich kämpft vehement gegen die dortige Errichtung eines industriellen Windparks. Foto/Karte: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz

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