Kauf von lebenden Tieren als Weihnachtsgeschenk

KREIS ALTENKIRCHEN – Kauf von lebenden Tieren als Weihnachtsgeschenk – Hinweise der Kreisverwaltung Altenkirchen – In wenigen Tagen ist Weihnachten. Da möchten Eltern und Großeltern ihren Kindern mit dem Geschenk eines lebenden Tieres eine Freude bereiten. Doch oft währt diese Freude nur kurz, denn viele Kinder fühlen sich in der Verantwortung und der Pflege eines lebenden Tieres, sei es eine Schildkröte, ein Kaninchen oder ein Meerschweinchen, überfordert. Meist können die artgerechten Haltungsbedingungen für diese Tiere, ob Exot oder heimisches Tier, nicht erfüllt werden. Dies führt dazu, dass viele zu Weihnachten geschenkte lebende Tiere wieder an die Zoo-Geschäfte zurückgegeben werden oder in Tierheimen landen. Daher appelliert die Untere Naturschutzbehörde: Informieren Sie sich bitte vor jedem Kauf, wie das jeweilige Tier artgerecht gehalten werden muss. Überlegen Sie, welches Tier in Frage kommt und ob Sie Ihrem Kind mit dem Geschenk eines lebenden Tieres tatsächlich dauerhaft eine Freude und Bereicherung machen können. Auch bei Internetkäufen von Gegenständen mit tierischen Bestandteilen wie Schlangenleder oder Papageienfedern gilt besondere Vorsicht: Die Bestimmungen im Artenschutz müssen eingehalten werden.

Nähere Auskünfte erteilt gerne Werner Ebach von der Kreisverwaltung Altenkirchen, Untere Artenschutzbehörde, Telefon 0 26 81-81 26 54 oder Email: werner.ebach@kreis-ak.de.

Beitrag teilen