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Bundesteilhabegesetz: Diskriminierende Regelungen oder gleichberechtigte Teilhabe?

BETZDORF – Bundesteilhabegesetz: Diskriminierende Regelungen oder gleichberechtigte Teilhabe? – Thema auf der letzten öffentlichen Kreismitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/ Die Grünen im Kreis Altenkirchen war das Bundesteilhabegesetz (BTHG), was die Bundesregierung als Meilenstein feiert. Als Gast und Referent an diesem Tag wurde der inklusionspolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion Daniel Köbler begrüßt. Ziel eines Bundesteilhabegesetzes sollte eigentlich sein, Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte und realen Möglichkeiten zu geben, wie nichtbehinderte Menschen sie selbstverständlich wahrnehmen.
„Das Gesetz wird von uns eher kritisch gesehen, denn es ist weit davon entfernt, Menschen mit Behinderungen umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu garantieren. Auch seine Umsetzung ist noch längst nicht geklärt.“, so Katrin Donath, Kreisvorstandssprecherin. Der Abgeordnete Daniel Köbler: „Menschen mit Behinderungen und deren Verbände wurden von Beginn an bei der Erarbeitung des BTHG von der Regierung einbezogen. Jedoch fanden ihre Vorschläge im Gesetz kaum Berücksichtigung. Wir müssen uns endlich konsequent darum kümmern, unsere Gesellschaft inklusiv zu gestalten.“
Die Grünen kritisieren, dass ganze Personengruppen außen vor bleiben und vom Teilhabegesetz nicht profitieren. Das sind Personen, beispielweise, mit einem besonders hohen Unterstützungsbedarf, Ausländerinnen und Ausländer mit Behinderungen sowie behinderte Asylsuchende, denn diese haben keinen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe.
Wie soll die Zukunft aussehen? Nachdem das Bundesteilhabegesetz beschlossen wurde, steht nun in den Ländern eine Reihe wichtiger Entscheidungen an, wie z. B. wer künftig Träger der Eingliederungshilfe ist. Bislang war die Zuständigkeit in Rheinland-Pfalz geteilt – das Land für teil- und vollstationäre Leistungen, die Kommunen für ambulante.  „Im Gesetz steht zumindest schon einmal, was sich für behinderte Menschen künftig verändert: Sie sollen individuell auswählen können, wie sie ihr Leben gestalten und auf welche Unterstützung sie dabei zurückgreifen.“, Anna Neuhof, Direktkandidatin für die Wahlkreise Altenkirchen und Neuwied. „Positiv zu bewerten ist, dass die Menschen selbst bestimmen können, wo, wie und mit wem sie leben möchten oder wen sie mit ihrer Unterstützung beauftragen. Das ist ein Menschenrecht.“, so Neuhof weiter.
Neuhof und Köbler: “Um einheitliche, gute Lebensverhältnisse zu schaffen, können wir uns vorstellen, dass das Land alleiniger Träger der Eingliederungshilfe ist, allerdings fehlt ihm das Personal und das Knowhow.“ Einigkeit besteht darin, dass dies eine große Herausforderung werden wird, der man sich stellen muss. „Wir müssen alles dafür tun, das es keinen Stillstand im Bereich der Inklusion gibt. Daher wollen wir ein Landesinklusionsgesetz und ein Landesbehindertengleichstellungsgesetz für Rheinland-Pfalz schaffen“, so Neuhof und Köbler abschließend.

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