Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Wer über die Installation einer Photovoltaik- oder Solaranlage nachdenkt, sollte sich zunächst vergewissern, ob der Dachstuhl baulich geeignet ist. Denn die Anlage soll während der nächsten 25 Jahre ja möglichst auf dem Dach montiert bleiben. Neben einem grundsätzlich guten Zustand von Statik und Eindachung ist bei Altbauten das Dachmaterial entscheidend: Die Montage von PV- und Solaranlagen auf Asbestzementdächern ist grundsätzlich verboten, da diese weder begangen noch bearbeitet werden dürfen, um keine Asbestfasern frei zu setzen. Ob eine Bedachung Asbestzement enthält, kann anhand des Baujahres, einer Anfrage beim Hersteller oder mittels Materialprobe geklärt werden. Nach 1991 eingedeckte Dächer sollten kein Asbest mehr enthalten. Da teilweise aber bereits seit 1984 asbestfreie Faserzemente eingesetzt wurden, bringt bei älteren Dächern nur eine Anfrage bei der Herstellerfirma oder eine Materialprobe Klarheit.
Asbesthaltige Eindeckungen müssen gegebenenfalls durch ein Fachunternehmen entfernt werden, bevor Module montiert werden dürfen. Sogenannte Indachanlagen, die direkt auf die Dachlatten bzw. –schalung montiert werden können, sparen dabei Eindeckmaterial. In Kombination mit der Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen sind Förderkredite für die Sanierung des Daches möglich. Bei weiteren Fragen rund um Solaranlagen und Altbausanierung steht der Energieberater der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Beratung ist persönlich und kostenlos und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt (keine Vor-Ort Beratung!).
Die Energieberatungen finden in der Raiffeisen-Region im Wechsel jeweils donnerstags von 15.00 – 18.00 Uhr wie folgt statt:
Horhausen: 1. Donnerstag im Monat; Kaplan-Dasbach-Haus, Kaplan-Dasbach-Straße 5, Sitzungsraum 1. St..
Puderbach: 2. Donnerstag im Monat; Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstr. 13, Sitzungssaal 1. St..
Rengsdorf: 3. Donnerstag im Monat; Verbandsgemeindeverwaltung, Westerwaldstraße 32-34, 1. St., Besprechungsraum Zi. 21.
Dierdorf: 4. Donnerstag im Monat; Verbandsgemeindeverwaltung, Poststraße 5, Raum 004 (Untergeschoss).
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter: 0 26 89 / 291-42.