Bessere Entlohnung für rechtliche Betreuung

KREISGEBIET – Bessere Entlohnung für rechtliche Betreuung – Erwin Rüddel appelliert an die Verantwortung der Länder im Bundesrat – „Mit der Anpassung der Betreuervergütung, von der auch Betreuerinnen und Betreuer im Landkreis Altenkirchen profitieren, setzt der Bundestag ein wichtiges Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion um, für das wir uns lange eingesetzt haben. Dies führt zu einer Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormünder-Vergütung, das heißt zur besseren Entlohnung für rechtliche Betreuung“, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel. – Es sei nun fast zwölf Jahre her, dass ein pauschalisiertes Vergütungssystem für Vereins- und Berufsbetreuer eingeführt wurde. „Mit dem neuen Gesetz sollen die Vergütungssätze nun erstmals wieder angehoben werden. Hier appelliere ich nachdrücklich an die Länder, zu ihrer Verantwortung zu stehen und im Bundesrat dem Gesetzentwurf ebenfalls zuzustimmen“, betont Rüddel, der dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages angehört.

Weiter ergänzt der pflegepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „Vor allem darf niemand die Augen vor der Situation der Betreuungsvereine verschließen. Sollte es nicht zeitnah zu einer Verbesserung ihrer Einnahmesituation kommen, werden weitere Schließungen von Betreuungsvereinen unvermeidlich sein.“

Betreuungsvereine kümmern sich darum, dass ehrenamtliche Betreuerkräfte gewonnen, ausgebildet und in ihrer wichtigen und oftmals schwierigen Arbeit unterstützt werden. „Wir wollen die über Jahre gewachsenen Betreuungsstrukturen mit dem Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung erhalten“, so Rüddel.

Die allgemeine Preissteigerung über die letzten zwölf Jahre sowie die Einkommens- und Tarifentwicklung vergleichbarer Berufe begründeten den Handlungsbedarf. Der im Februar veröffentlichte Zwischenbericht des durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens zeige zudem, dass die Schere zwischen tatsächlich geleistetem und vergütetem Aufwand auseinandergegangen sei.

„Mit dem Gesetzentwurf werden auch die Vertretungsmöglichkeiten unter Ehegatten verbessert“, stellt der Gesundheitspolitiker fest. Wenn ein Ehepartner plötzlich schwer erkrankt und nicht mehr selbst entscheidungsfähig sei, könne der Partner bzw. die Partnerin bisher keine Entscheidungen über die medizinische Behandlung treffen. Vielmehr müsse grundsätzlich ein Betreuer in einem gerichtlichen Verfahren bestellt werden.

„Dies ist für die allermeisten Ehepartner nicht nachvollziehbar und wird daher zurecht geändert. Zugleich bleibt das Selbstbestimmungsrecht des erkrankten Ehepartners in vollem Umfang gewahrt. – Sinnvoll ist auch eine weitere Neuerung: Ärzte sollen künftig Auskunft aus dem Zentralen Vorsorgeregister erhalten. Sie können somit direkt die für eine ärztliche Behandlung relevanten Informationen erfahren“, bekräftigt Erwin Rüddel.

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