Irritationen bei Baumfäll- und -beschnittarbeiten

REGION – Irritationen bei Baumfäll- und -beschnittarbeiten – Seit einigen Jahren kursiert das Gerücht, das ab März aufgrund des Brutschutzes keine Baumarbeiten mehr durchgeführt werden dürfen. Weiterhin sorgt ein Artikel der „Unteren Naturschutzbehörde“ Altenkirchen für Irritation bei der Bevölkerung, der besagt, das im Zeitraum vom 01. März bis zum 30. September es untersagt sei Baumarbeiten und Heckenschnitt vorzunehmen. Außerdem sei es strafbar ungefragt Bäume zu fällen. Baumfällungen müssten grundsätzlich mit der „Unteren Naturschutzbehörde“ abgesprochen werden um zu verhindern, dass ortsbildprägende Bäume gefällt werden. Dies stimmt so nicht. Laut Bundesnaturschutzgesetz sind sämtliche Baumarbeiten im privaten Bereich unter Berücksichtigung des Brutschutzes auch in der Zeit vom 01. März bis 30. September möglich. – Der Artikel löste wieder einmal Unruhe unter den Baumbesitzern aus, die sich nicht täglich mit dem Thema „Baumfällen und Baumbeschnitt befassen. Prompt kontakteten sie ihre aufgeregt ihre beauftragten Unternehmen und wollten die Aufträge stornieren. Von einem Unternehmer wurde die „Untere Naturschutzbehörde“ Altenkirchen aufgesucht, da auch ihn bereits Anrufe besorgter Kunden erreichten, die den Artikel gelesen hatten und aufgrund dessen Aufträge absagen wollten.
Die „Untere Naturschutzbehörde“, so der besorgte Unternehmer, war sich im Klaren über den Artikel und seine Auswirkung. Bewusst habe man überspitzt formuliert, um die Menschen abzuschrecken. Außerdem erklärte man, das jährlich im Frühjahr die „Untere Naturschutzbehörde“ Beschwerden über nicht fachgerecht gefällte Bäume, bzw die Fällung von Bäumen bei denen es nicht zulässig war sie zu fällen, erreichten. Diese Fällungen ohne Sinn und Verstand wollte man mit dem Artikel eindämmen. Das, so wurde mitgeteilt, wolle man mit einem weiteren Bericht richtigstellen. Das allerdings ist bis zum heutigen Tag nicht geschehen.
Die Auswirkung für die Unternehmer ist, das die Kunden sich erst gar nicht melden, weil sie davon ausgehen das es verboten sei an Bäumen und Hecken zu arbeiten. Die Folge sei, so der betroffene Unternehmer, Auftragseinbuße. In letzter Instanz sei die Konsequenz, dass man als Betrieb der auf Baumpflege spezialisiert ist, Aufträge nicht mehr mit der nötigen Sorgfalt ausführt. Stattdessen man darauf angewiesen sei irgendwann auch Arbeiten durchzuführen, von deren Richtigkeit man nicht überzeugt ist, sie aber vornimmt um den Betrieb irgendwie am Laufen zu halten.

In Schürdt wurde im März eine „Jahrhunderteiche“ gepflegt. Seit geraumer Zeit brechen immer wieder abgestorbene Äste aus der mächtigen Krone und fallen zu Boden. Da diese Eich aber auf der Grenze zur Straße steht ist die Gefahr gegeben dass die herabfallenden Äste Personen oder Fahrzeuge treffen können. Der Eigentümer lies die „Baumpflege“ anrücken und die nahm die Operation in Angriff.

Auch für die Baumpfleger keine ungefährliche Sache. Immerhin ist der Baum gut 25 Meter hoch und sehr verzweigt. Gemeinsam wurde das Astwerk in Augenschein genommen, die Schwachstellen ermittelt, die Diagnose gestellt und die Vorgehensweise festgelegt. Im unteren Bereich, soweit zugänglich, arbeitete man aus dem Korb heraus. In schwindelnder Höhe können die Problemstellen nicht mehr über den Korb erreicht werden und die eigene Bewegungsfreiheit wird eingeschränkt. Also wird geklettert. Sicherheit wird ganz groß geschrieben. Am freien Stamm geht es mit dem Steigeisen hoch, doch bei einer knorrigen Eiche wie in Schürdt wird „geseilt“. Weit oben wird ein Seil befestigt und über das erfolgt der mühsame Aufstieg. In der Krone Selber wird jeder Schritt gesichert und auch das zu entfernende Geäst gesichert und langsam herab gelassen. Nach einigen Stunden ist schließlich auch die letzte Schwachstelle entfernt und der Baumpfleger betritt wieder festen Boden. (wwa) Fotos: Wachow

 

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