„Betriebliche Kinderbetreuung“ bietet auch Chancen für den Landkreis Altenkirchen

KREIS – Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ bietet auch Chancen für den Landkreis Altenkirchen – Erwin Rüddel: „Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ –

„Auch im Landkreis Altenkirchen können Unternehmen ab Freitag, 30. November, am Förderprogramm ‚Betriebliche Kinderbetreuung‘ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend teilnehmen. Dabei erhalten Arbeitgeber einen Zuschuss, wenn sie neue, betriebliche Kinderbetreuungsplätze einrichten. Damit leistet das Bundesfamilienministerium einen weiteren Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Deutschland“, berichtet aktuell MdB Erwin Rüddel. Zum Start des Förderprogramms ‚“Betriebliche Kinderbetreuung“, unterstreicht der dem Familienausschuss seiner Fraktion angehörende Abgeordnete die Aussage von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder: „Der Ausbau der Kinderbetreuung ist von zentraler Bedeutung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern. Dabei sind neben öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen auch betriebliche Angebote gefragt. Mit dem neuen Förderprogramm wollen wir Unternehmen motivieren, ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung zu unterstützen. Davon profitieren Eltern genauso wie Arbeitgeber. Denn Mütter und Väter, die ihre Kinder gut aufgehoben wissen, arbeiten stressfreier und effizienter.“

Wie Rüddel mitteilt, richtet sich das Förderprogramm an Arbeitgeber aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland. Neben Unternehmen können sich Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts, wie beispielsweise Hochschulen, und Behörden an dem Programm beteiligen. Gefördert werden auch Verbundlösungen von Unternehmen, die sich für eine gemeinsame Kinderbetreuung zusammenschließen. „Die Fördermittel werden als Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahre gewährt. Je neu geschaffenen Ganztagsbetreuungsplatz werden monatlich 400 Euro als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gezahlt. Insgesamt können die Unternehmen während des Förderzeitraums eine Unterstützung von 9.600 Euro pro Betreuungsplatz erhalten. Mit dem Programm werden neue Gruppen von Mitarbeiterkindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr gefördert“, so der Familienpolitiker. Das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ ist Teil des Zehn-Punkte-Programms für ein bedarfsgerechtes Kinderbetreuungsangebot 2013. „Damit unterstützt das Bundesfamilienministerium auch Unternehmen, die ihre Beschäftigten mit einer betriebseigenen Kindertagespflege unterstützen wollen. Und mit dem ‚Aktionsprogramm Kindertagespflege‘ erhalten Unternehmen Zuschüsse, wenn sie eine Tagesmutter oder einen Tagesvater fest anstellen“, ergänzt Erwin Rüddel.

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