„Viele Hilfsbedürftige können mit höheren Leistungen rechnen!“

BERLIN – „Viele Hilfsbedürftige können mit höheren Leistungen rechnen!“ – Erwin Rüddel empfiehlt Pflegeanträge noch in diesem Jahr zu stellen – „Durch die Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden ab dem 1. Januar 2017 auch endlich die Demenzkranken den körperlich Beeinträchtigten gleichgestellt. Für viele Menschen, die jetzt pflegebedürftig werden, kann es sich aber lohnen, noch vor Neujahr einen Pflegeantrag nach dem bislang geltenden alten dreistufigen System zu stellen. Deshalb empfehle ich unbedingt die Prüfung der Situation noch in diesem Jahr“, erklärt aktuell der pflegepolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im deutschen Bundestag, der heimische Abgeordnete Erwin Rüddel.

Der hat bei seiner Aussage insbesondere Menschen im Blick, die unter körperlichen Einschränkungen leiden und die Pflegestufe 1 beantragen wollen. Wenn sie diese Pflegestufe mit einer Leistung von monatlich 244 Euro bekommen, wechseln sie 2017 automatisch in den Pflegegrad 2 und erhalten dann 316 Euro. „Denn für alle Einstufungsentscheidungen, die bis 31. Dezember getroffen werden, wirkt Bestandsschutz. Niemand kann sich in der ‚neuen Welt‘ schlechter stehen, sondern seine Situation kann sich nur verbessern“, unterstreicht der Gesundheitspolitiker. Bei Anträgen von 2017 an werden die Betreffenden den Pflegegrad 2 eher nicht erreichen.

Mit dem Jahreswechsel erhalten bedingt durch die Pflegereform, deren Regelungen Erwin Rüddel maßgeblich miterarbeitet hat, über 500.000 Menschen erstmals Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse. So wird das bisherige Pflegesystem mit seinen drei Stufen in das neue System mit fünf Stufen übergeleitet. Demzufolge werden Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, wie Demenzerkrankte, zwei Pflegestufen höher eingestuft – von Pflegestufe 1 in den Pflegegrad 3.

„Auch Menschen mit niedriger Pflegestufe, die demnächst in ein Heim ziehen wollen, sollten überlegen, ob es nicht sinnvoll ist den Umzug noch 2016 ins Auge zu fassen. Für vollstationäre Pflege in der Stufe 1 gibt es von der Pflegekasse bis Ende des Jahres 1.064 Euro“, so Rüddel. Für Personen, die bereits 2016 die Pflegestufe 1 haben, zahlt die Pflegekasse ab 2017 die Differenz von 294 Euro monatlich, die ansonsten von den ab 2017 eingestuften Pflegebedürftigen aus eigener Tasche zu zahlen sind. „Deshalb lohnt sich ein Pflegeantrag jetzt und viele können 2017 mit höheren Leistungen rechnen“, bekräftigt Erwin Rüddel.

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