41 Fahrzeuge mußten wenden
STRASSENHAUS – Kontrollmaßnahmen an der B 256 – Durchfahrverbot für Fahrzeuge ab 5 t Gesamtgewicht – Im Zeitraum von April bis November wurden durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion Straßenhaus an der Bundesstraße 256 in Straßenhaus elf geplante Kontrollmaßnahmen zur Überwachung des Durchfahrtsverbotes für Fahrzeuge ab 5 t Gesamtgewicht durchgeführt. Insgesamt wurden 41 Verstöße geahndet. Bei den festgestellten Verstößen erfolgte die Vorlage einer Ordnungswidrigkeitenanzeige an die Verfolgungsbehörde. Das für den Verstoß vorgesehene Bußgeld beträgt 75 Euro. Zudem wurden die Lkw-Fahrer regelmäßig angewiesen zu wenden und in Richtung BAB 3 zurück zu fahren. Bei weiteren zahlreichen Kontrollen wiesen die Fahrzeugführer nach, dass sie als berechtigte Anlieger die Strecke befuhren.