„Neuregelung der Photovoltaik-Vergütung bedarf noch notwendiger Änderungen!“
BERLIN – „Neuregelung der Photovoltaik-Vergütung bedarf noch notwendiger Änderungen!“ –
MdB Erwin Rüddel tritt für Planungssicherheit und Verlässlichkeit ein – MdB Erwin Rüddel sieht den Vorschlag zur Neuregelung der Photovoltaik-Vergütung in Teilen kritisch. „Insbesondere das vorgesehene Greifen der neuen Regelung zum 9. März halte ich, eben auch wegen des extrem kurzen Vorlaufs, für sehr problematisch und nicht richtig“, äußert der Abgeordnete. Dabei sieht Rüddel vor allem Schwierigkeiten im Zusammenhang mit bereits bestellten Anlagen, die aber erst nach dem 9. März in Betrieb gehen können. „Hier geht es einmal mehr um Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Deshalb werde ich mich im parlamentarischen Prozess für Änderungen gegenüber dem jetzigen Vorschlag stark machen“, bekräftigt Rüddel. Der Ausbau erneuerbarer Energien müsse weitergehen. Von daher begrüßt der Christdemokrat, dass eine absolute Deckelung bei der Photovoltaik, wie sie im Gespräch war, nun nicht mehr vorgesehen ist. Ausgesprochen hatte sich Rüddel auch gegen eine Begrenzung der absoluten geförderten Strommenge pro Anlage: „Dann wären ineffizientere Anlagen genauso gefördert worden wie effizientere Anlagen. Volkswirtschaftlich wäre das purer Unsinn gewesen.“ Rüddel sieht jedoch auch die Notwendigkeit, dass das derzeitige Fördersystem angepasst wird und zu mehr Kosteneffizienz führt. „Denn vernünftige Vergütungsabsenkungen bei der Photovoltaik sind notwendig, um die Kosten für die Verbraucher zu begrenzen“, so der Abgeordnete. Entscheidend sei, beim Netzausbau und vor allem bei den Energiespeichern voranzukommen. In regenerativem Wasserstoff und der Power-to-Gas-Technologie sieht Rüddel eine besondere Chance. „Eine elementare Herausforderung ist die Versorgungsicherheit auch bei zunehmend dezentraler Stromeinspeisung zu gewährleisten“, erklärt Rüddel.
MdB Erwin Rüddel tritt für Planungssicherheit und Verlässlichkeit ein – MdB Erwin Rüddel sieht den Vorschlag zur Neuregelung der Photovoltaik-Vergütung in Teilen kritisch. „Insbesondere das vorgesehene Greifen der neuen Regelung zum 9. März halte ich, eben auch wegen des extrem kurzen Vorlaufs, für sehr problematisch und nicht richtig“, äußert der Abgeordnete. Dabei sieht Rüddel vor allem Schwierigkeiten im Zusammenhang mit bereits bestellten Anlagen, die aber erst nach dem 9. März in Betrieb gehen können. „Hier geht es einmal mehr um Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Deshalb werde ich mich im parlamentarischen Prozess für Änderungen gegenüber dem jetzigen Vorschlag stark machen“, bekräftigt Rüddel. Der Ausbau erneuerbarer Energien müsse weitergehen. Von daher begrüßt der Christdemokrat, dass eine absolute Deckelung bei der Photovoltaik, wie sie im Gespräch war, nun nicht mehr vorgesehen ist. Ausgesprochen hatte sich Rüddel auch gegen eine Begrenzung der absoluten geförderten Strommenge pro Anlage: „Dann wären ineffizientere Anlagen genauso gefördert worden wie effizientere Anlagen. Volkswirtschaftlich wäre das purer Unsinn gewesen.“ Rüddel sieht jedoch auch die Notwendigkeit, dass das derzeitige Fördersystem angepasst wird und zu mehr Kosteneffizienz führt. „Denn vernünftige Vergütungsabsenkungen bei der Photovoltaik sind notwendig, um die Kosten für die Verbraucher zu begrenzen“, so der Abgeordnete. Entscheidend sei, beim Netzausbau und vor allem bei den Energiespeichern voranzukommen. In regenerativem Wasserstoff und der Power-to-Gas-Technologie sieht Rüddel eine besondere Chance. „Eine elementare Herausforderung ist die Versorgungsicherheit auch bei zunehmend dezentraler Stromeinspeisung zu gewährleisten“, erklärt Rüddel.