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„Zusätzliche 100 Millionen Euro für den Abbau von Förderstaus“

BERLIN/REGION – Auch der Sport in den Kommunen profitiert durch Bundesprogramm – Erwin Rüddel: „Zusätzliche 100 Millionen Euro für den Abbau von Förderstaus“ – „Im Landkreis Altenkirchen kann der durch die Landesregierung in Mainz bedingte Förderstau bei der Sanierung von kommunalen Einrichtungen abgebaut oder zumindest gesenkt werden. Dazu hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mit der Bereitstellung von zusätzlichen 100 Millionen Euro ein klares Signal gesetzt. Da es keine direkte Verbindung vom Bund zu den Kommunen gibt, sind die Landesregierungen aufgefordert das Geld im Auftrag des Bundes an die betreffenden Kommunen weiterzuleiten“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.

Der sieht in der Bereitstellung der Gelder einen wichtigen Schritt, den Sanierungsstau in den Kommunen anzugehen. Denn förderfähig sind investive und investitionsvorbereitete Projekte. Dies sind bei Sportstätten beispielsweise öffentlich genutzte Sportplätze nebst baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, von Vereinen genutzte kommunale Sportstätten sowie öffentlich genutzte Schwimmhallen. Darüber hinaus sind förderfähig Jugend- und Kultureinrichtungen.

„Das Programm ist ein wichtiger Schritt, um den Sanierungsstau in den Kommunen anzugehen. Denn eine leistungs- und zukunftsfähige soziale Infrastruktur mit vielfältigen Sport- und Kulturangeboten ist eine ganz wesentliche Grundlage für das gesellschaftliche Miteinander insbesondere in unseren Kommunen des ländlichen Raumes“, betont Rüddel.

Für die Union, merkt der Christdemokrat an, war es wichtig, dass gerade auch der ländliche Raum von den Programmmitteln profitiert. „Deshalb begrüße ich, dass der Haushaltsausschuss auf Initiative der Union einen zusätzlichen Beschluss gefasst hat, aufgrund dessen die Mittel ausgewogen zwischen Stadt und Land verteilt werden müssen. Denn bislang waren förderfähige Projekte meist größere Projekte mit deutlichen stadtentwicklungspolitischen Impulsen und überregionaler Wirkung“,

so der Bundestagsabgeordnete.

Die Förderprojekte sollen jeweils mit einer besonderen Wirkung auf den sozialen Zusammenhalt im Quartier bzw. der Kommune verbunden sein, und deshalb für die Öffentlichkeit/Allgemeinheit zugänglich sein und/oder besondere Maßnahmen für den Klimaschutz beinhalten, wie Minderung des Primärenergieverbrauchs oder Minderung des CO2-Ausstosses. In der Regel liegt die Förderquote bei 45 Prozent, bei nachgewiesener Haushaltsnotlage der Kommune jedoch bei 90 Prozent.

„Gefördert wird die Sanierung sowie in bestimmten Fällen auch der Ersatzneubau sozialer Gebäude; energetische Maßnahmen sind dabei eingeschlossen. Antragsberechtigt und Förderempfänger sind nur die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet“, bekräftigt Erwin Rüddel.

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