Erwin Rüddel fordert Ausnahmeregelung für Honorar-Notärzte

BERLIN – „Notarzt-Versorgung im ländlichen Raum muss weiterhin sichergestellt werden!“ – Erwin Rüddel fordert Ausnahmeregelung für Honorar-Notärzte – „Die Notarztversorgung auf dem Land, wie im Landkreis Altenkirchen, muss auch zukünftig sichergestellt werden. Um das zu gewährleisten brauchen wir für Honorarärzte dringend eine Ausnahmegenehmigung von der Sozialversicherungspflicht. Dafür habe ich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe um Unterstützung gebeten“, teilt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel aktuell mit.

Hintergrund für das Vorpreschen des pflegepolitischen Sprechers der CDU/CSU-Fraktion im Berliner Bundesparlament ist ein Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern, das nach Rüddels Auffassung langfristig auch zu Problemen bei der Notarztversorgung im Land Rheinland-Pfalz führen wird. „Dabei sollte die Sicherstellung der Notarztversorgung für die Bundesregierung oberste Priorität haben“, bekundet der Christdemokrat.

Gleichzeitig verweist er darauf, dass sich eine Ausnahmeregelung an einer österreichischen Lösung orientieren könne. In Österreich sind notärztliche Tätigkeiten auf Honorarbasis von der Sozialversicherungspflicht zu befreien, solange diese nicht den Hauptberuf und die Haupteinnahmequelle des Einkommens darstellen. „Genau diese Lösung bewährt sich im Nachbarland Österreich bereits seit dem vergangenen Jahr“, berichtet der Gesundheitspolitiker.

Sollte es jedoch zu keiner Ausnahmeregelung für Honorar-Notärzte von der Sozialversicherungspflicht kommen, dann würden insbesondere Krankenhäuser in ländlichen Regionen Probleme haben, die Notarztversorgung in der gewünschten Qualität und Flexibilität aufrecht zu erhalten. „Denn in ländlichen Regionen arbeiten oft bis zu 70 Prozent der Notärzte auf Honorarbasis. Sollte sich nun die Rechtsprechung aus Mecklenburg-Vorpommern durchsetzen, dann käme gerade auf die Krankenhäuser in den ländlichen Regionen ein erheblicher Kostenfaktor zu und der könnte zu Schließungen von Notarztstandorten führen“, bekräftigt Erwin Rüddel.

Am 1. August bestätigte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Mecklenburg-Vorpommern, wonach die Tätigkeit von Notärzten auf Honorarbasis als Scheinselbstständigkeit einzustufen und daher sozialversicherungspflichtig ist. Das BSG hat sich zwar nicht inhaltlich zu dem Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern geäußert, es ist jedoch davon auszugehen, dass sich diese Rechtsprechung bundesweit durchsetzen wird. Bereits heute reagieren auch Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz auf die Rechtsprechung aus Mecklenburg-Vorpommern und verzichten auf den Einsatz von Honorar-Notärzten.

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