Familienpflegezeit bringt ausschließlich Vorteile

BERLIN – Familienpflegezeit bringt ausschließlich Vorteile –

Erwin Rüddel: „Gesetz ermöglicht Erleichterung der Pflege ohne Kostenspirale“. „Mit der Einführung der Familienpflegezeit unterstützt die christlich-liberale Koalition die pflegenden Angehörigen und macht gleichzeitig einen großen Schritt vorwärts zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Damit trifft sie genau die Zeichen der Zeit. Denn für 87 Prozent der Bevölkerung ist es Umfragen zufolge sehr wichtig oder wichtig, dass es Berufstätigen erleichtert wird, ihre Angehörigen zu pflegen. Und auch der Großteil der Pflegebedürftigen möchte am liebsten zu Hause gepflegt werden“, bekräftigt Rüddel. Hintergrund für diese Aussage ist die erste Lesung eines Gesetzentwurfs zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Familienpflegezeit, im Bundestag. Für dieses geplante Gesetz hat sich Rüddel stark gemacht und er setzt sich für dessen baldige Verabschiedung ein. „Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht der Vorschlag zu einer staatlichen Förderung einer Familienpflegezeit. Zur Pflege von Angehörigen sollen Pflegende bis zu zwei Jahren mit einer reduzierten Stundenzahl weiterarbeiten können. Die Einkommenseinbußen werden durch zinslose Darlehen an den Arbeitgeber oder das Bundesamt für Familie aufgefangen. Ziel ist es, durch die Kombination von Teilzeitbeschäftigung und Anerkennung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung Einbußen bei den Rentenanwartschaften und Einkommensverlust in der Pflegezeit zu vermeiden“, so Rüddel. Nach dem Vorbild der bewährten Altersteilzeit, werde es die neue Familienpflegezeit den Beschäftigten erlauben, ihre Arbeitszeit zwei Jahre lang um bis zu 50 Prozent zu reduzieren, um zu Hause Eltern, Großeltern, Ehepartner oder Kinder zu pflegen. In dieser Zeit soll das Teilzeiteinkommen nur halb so stark gekürzt werden wie die Arbeitszeit, also bei 50 Prozent Teilzeit auf 75 Prozent des ursprünglichen Einkommens. In den folgenden zwei Jahren sollen die Beschäftigten dann wieder Vollzeit arbeiten, wobei der Lohn aber auf 75 Prozent abgesenkt bleibt. Bei 50 Prozent Teilzeit erhalten die Betroffenen demnach für vier Jahre 75 Prozent des Gehalts, bei um 20 Prozent reduzierter Arbeit 90 Prozent.

Vorgesehen ist weiter, dass die Unternehmen die Pflegezeit freiwillig anbieten, beispielsweise auf Basis einer Betriebsvereinbarung. Rüddel geht davon aus, dass die neue Pflegezeit trotz fehlenden Rechtsanspruchs auf breiter Basis in Anspruch genommen und ein großer Erfolg wird. Er begründete dies mit dem Verweis auf den regen Zuspruch für die Altersteilzeit, die ebenfalls trotz fehlenden Rechtsanspruchs zu einem Erfolg geworden sei. Damit kleinere Unternehmen durch die Pflegezeit nicht übermäßig belastet werden, wird ihnen das Bundesamt für Familie mit Hilfe der KfW-Banken ein zinsloses Darlehen für die Aufstockung des Einkommens während der ersten Phase der Teilzeit gewähren. Dieses sollten die Firmen in der zweiten Hälfte dann zurückzahlen. Arbeitnehmer, die von der Familienpflegezeit Gebrauch machen, sollen sich zudem für den Fall versichern, dass sie während der vier Jahre erwerbsunfähig werden oder aus anderen Gründen nach zwei Jahren Pflegezeit nicht mehr für ihren Arbeitgeber arbeiten können. Nach Einschätzung des Familienministeriums dürften die Kosten für die Versicherung lediglich bei 15 Euro pro Monat liegen.

„Das wird noch nicht alle Probleme bei der Pflege lösen“, sagte Rüddel, „aber das ist ein riesiger Schritt voran auf dem Weg, das Problem der bedarfsgerechten Pflege in einer rasch alternden Gesellschaft zu bewältigen. Denn bis zum Jahr 2030 ist damit zu rechnen, dass sich die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland auf mindestens 3,5 Millionen erhöhen wird.“ Rüddel bezeichnete es als besonders wichtig, „dass durch die neue Regelung Einbußen bei der Rente für die betroffenen Arbeitnehmer ausgeschlossen sind. Denn der Arbeitgeber zahlt zwar für die vier Jahre nur Rentenbeiträge auf Basis des reduzierten Lohns oder Gehalts, aber die Pflegeversicherung überweist der Rentenversicherung für die geleistete Pflege zusätzliche Beiträge auf der Basis eines fiktiven Pflegegehalts, so dass für diejenigen, die von der künftigen Pflegezeit Gebrauch machen werden, keinerlei Verluste in ihrer Rentenversicherung entstehen.“ Abschließend bekräftige Rüddel: „Das Thema Arbeit und Pflege ist genauso wichtig wie das Thema Familie und Beruf. Längst nicht alle Menschen haben Kinder – aber alle haben Eltern und andere nahe Angehörige. Die Vereinbarkeit der Pflege mit dem Beruf ist deshalb mit Blick auf die Zukunft ein zentrales Thema, bei dem es gleichermaßen um die Lebensqualität pflegebedürftiger älterer Menschen und ihrer nächsten Angehörigen geht.“

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