„Lärmreduzierung auf Güterfernverkehrstrassen und Änderung des BimSchG“

ko-3-freie-waehlerREGION – Die Freien Wähler aus Rheinland Pfalz erhielten in Nürnberg, vertreten durch Hermann Bernardy aus Asbach, eine überwältigende Mehrheit für ihren Antrag zur „Lärmreduzierung auf Güterfernverkehrstrassen und Änderung des BimSchG“. Die FREIEN WÄHLER setzen sich dafür ein, dass die Menschen an den Güterfernverkehrstrassen vom Lärm entlastet werden und fordern die Bundesregierung auf, die geltenden Sonderrechte des Schienenverkehrs aufzuheben, sodass die Regelungen des BimSchG (Bundesimmisions Schutzgesetz) gelten. Ergänzend hierzu müssen Güterfernverkehrstrassen gesucht und geplant werden, die abseits der Wohnbebauungen verlaufen.

Außerdem fordern die FREIEN WÄHLER dazu auf, die Lärmschutzgrenzwerte schrittweise zu senken, um dem zur Gesunderhaltung notwendigen Bedarf an Ruhe der Menschen nachzukommen.

In einer modernen hochtechnisierten Gesellschaft sind ruhige und stressfreie Räume (Gebiete) ein Minimum um die Arbeitskraft der Menschen und damit auch die Wirtschaftskraft unseres Landes zu sichern und zu erhalten.

Die heutigen Lärmschutzgrenzwerte, die durch die Sonderrechte der Bahn weit überschritten werden, sind nicht mehr zeitgemäß. Daher müssen die Sonderrechte der Bahn abgeschafft werden und als Minimum für den Lärmschutz des BimSchG zur Anwendung kommen. Die aktuellen Lärmschutzgrenzwerte des BimSchG spiegeln die Machbarkeit von Lärmsanierungsmaßnahmen wieder, sind aber nicht geeignet um Bürger ausreichend gegen Lärm zu schützen. Erschwerend kommt hier hinzu, dass die Lärmpegel als Mittelwerte berechnet werden. Lärmspitzen (startendes Flugzeug oder vorbeifahrender Zug mit anschließenden Ruhepausen) gehen nur zu einem geringen Anteil in die Mittelwertbildung ein, sind aber die Ursache der Lärmbelästigungen. Diese Lärmspitzen sind besonders gesundheitsgefährdend.

Schutzziele im Einzelnen:

Sofortiger Schutz vor Lärm, Erschütterungen und Feinstaub

Sofortiger Schutz der Nachtruhe von 22:00 – 6:00 Uhr

Anspruch auf Gesamtlärmberücksichtigung

Schutz des Eigentums vor Lärm und Erschütterungen

Abschaffung der Mittelwertgrenzwerte und Einführung von Spitzengrenzwerten wie im Arbeitsschutz üblich

Ursachenbekämpfung vor Lärmschutz oder Lärmsanierung

 

Foto: (v.l.): Arnold Hansen (Bundesgeschäftsführer), Hubert Aiwanger (Bundesvorsitzender), Richter Alexander Hold, Stephan Wefelscheid (Bundesjustiziar und Landesvorsitzender RLP), Rudolf Schulz (Landesvorsitzender Hessen),

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