Neue Ansprechpartner für Kriegsopfer und Wehrdienstleistende
Zu Beginn des nächsten Jahres treten wichtige Zuständigkeitsänderungen bei der sozialen Entschädigung von Kriegsopfern und ihren Hinterbliebenen (Kriegsopferfürsorge) und bei der finanziellen Absicherung von Wehrdienstleistenden (Unterhaltssicherungsgesetz) in Kraft. Mit Wirkung vom 1. Januar werden diese Aufgaben bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zentralisiert, die dann für alle Leistungsberechtigten im nördlichen Rheinland-Pfalz zuständig sein wird. Entsprechende Anträge sind daher künftig nicht mehr bei der Kreisverwaltung Altenkirchen, sondern bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zu stellen. Die Neuregelung hatte der Landtag im Rahmen der Verwaltungsreform beschlossen, weil die Anzahl der Leistungsberechtigten in den letzten Jahren stark zurückgegangen war und durch die Zentralisierung eine wirtschaftlichere und kostengünstigere Aufgabenerfüllung ermöglicht wird.