Schächten ohne Betäubung ist nicht erlaubt – Islamisches Opferfest, Kurban Bayrami, beginnt am Freitag, 27. November.

KREIS – Am Freitag, 27. November, beginnt das Opferfest, Kurban Bayrami, der muslimischen Mitbürger. Aus diesem Anlass weist die Kreisverwaltung Altenkirchen wieder darauf hin, dass das rituelle Schächten von Tieren grundsätzlich verboten ist.

Solche Schlachtungen dürfen nur in besonders zugelassenen Schlachtstätten mit Ausnahmegenehmigung erfolgen, die es aber im Kreis Altenkirchen nicht gibt. Für streng gläubige Moslems wird eine glaubenskonforme Möglichkeit der Schlachtung mit der Elektrokurzzeitbetäubung durch sachkundige Metzger mit entsprechender Genehmigung gesehen. Solche Genehmigungen, die nur nach einer genauen Prüfung erteilt werden könnten, wurden aber im Kreis Altenkirchen ebenfalls bisher nicht beantragt.

Das Schächten durch beliebige Personen, ohne vorherige Betäubung des Schlachttieres, ist als tierquälerischer Vorgang abzulehnen und stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Schlachtverordnung dar. Jedes Schlachttier, auch ein Schaf- oder Ziegenlamm zum eigenen Verzehr, muss vom amtlichen Fleischbeschaupersonal lebend beschaut und später das Fleisch auf Genusstauglichkeit untersucht werden. Hierbei wird auch die, je nach Art und Alter des Tieres, notwendige BSE-Untersuchung veranlasst. Jedes in Verkehr bringen von Fleisch ist nur nach Schlachtung in einer amtlich zugelassenen Schlachtstätte erlaubt. Unter „in Verkehr bringen“ ist jede Abgabe an andere Verbraucher, ob nun verkauft oder geschenkt, zu verstehen. Verstöße in diesem Bereich sind nicht „nur“ Ordnungswidrigkeiten sondern stellen Straftaten dar.

Die Kreisverwaltung wird im fraglichen Zeitraum Kontrollen durchführen. Hinweise auf Verstöße können beim Veterinäramt Altenkirchen unter Tel. 0 26 81 / 81-2834, 81-2810, 81 -2820 oder an die örtlichen Polizeidienststellen erfolgen.

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