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Zweite Rate der Abfallgebühren für 2016 wird fällig

Logo AWBALTENKIRCHEN – Bei den Abfallgebühren wird die zweite Rate fällig! – Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Altenkirchen weist darauf hin, dass am 15. August, die zweite Rate der Abfallgebühren für 2016 fällig wird. Alle betroffenen Gebührenschuldner werden gebeten, soweit noch nicht geschehen, die fälligen Abfallgebühren auf das Konto des AWB bei der Sparkasse Westerwald-Sieg (IBAN DE 40 5735 1030 0000 0002 32)  zu überweisen. Wege und Mühe, aber vor allem auch eventuelle Mahngebühren erspart Ihnen das Einzugsverfahren. Der AWB empfiehlt daher die Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zum vereinfachten Ablauf. Die erforderlichen Formulare sind im Internet auf der Homepage des AWB (www.awb-ak.de; Rubrik Service) oder im Umweltkalender (Seite 18) als Vordruck zu finden. Es kann aber auch formlos per Brief, Fax oder Mail ein Lastschriftmandat erteilt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen unserer Werkkasse unter den Telefonnummern 02681 81-3017 oder 3019.

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