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„Qualitätskontrollen dürfen nicht zum Schaden der Pflegeversicherung verhindert werden“

BERLIN – Pflegepolitiker Rüddel „Qualitätskontrollen dürfen nicht zum Schaden der Pflegeversicherung verhindert werden“ – Es häufen sich Berichte, dass manche ambulante Pflegedienste Kontrollen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) verhinderten, indem sie ihren Patienten Widerspruch-Briefe zum Unterzeichnen vorlegten. Darin würde jede Kontrolle der Versorgung durch den MDK abgelehnt und dieser dürfe zudem weder die Wohnung betreten noch sich telefonisch melden.

Erwin Rüddel, pflegepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, verurteilt dieses Praxis scharf: „Damit wird dem Missbrauch der Pflegeversicherung Tür und Tor geöffnet, indem beispielsweise betrügerische Pflegedienste Leistungen mit der Pflegeversicherung abrechnen, die überhaupt nicht erbracht wurden. Dadurch wird der Solidargemeinschaft immenser Schaden zugefügt.“ Der Pflegexperte fordert eine gesetzliche Klarstellung im Pflegestärkungsgesetz III, da in diesem jetzt schon Änderungen zu Qualitätskontrollen geplant sind.

„Wer Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung erhält, muss auch bereit sein, die erbrachten Leistungen auf Qualität überprüfen zu lassen“, so Rüddel. „Wer solchen Überprüfungen nicht zustimmt, hat sein Recht verwirkt, Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung zu erhalten.“

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