„Integration gelingt durch Fördern und Fordern!“

Person CDU Erwin Rüddel MdB - 02BERLIN – ALTENKIRCHEN – „Integration gelingt durch Fördern und Fordern!“ – Erwin Rüddel bewertet das geplante Integrationsgesetz der Bundesregierung – „Die unionsgeführte Bundesregierung hat mit dem Eckpunktepapier für ein Integrationsgesetz die Vorlage geliefert, um die Hundertausende nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge gemäß dem Prinzip des ‚Förderns und Forderns“ zu integrieren. Davon sind auch die im Landkreis Altenkirchen angekommenen Flüchtlinge betroffen“, teilt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel mit. Mit dem erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eingeführten Integrationsgesetz würden die Weichen für eine gelingende Integration der Betroffenen gestellt. „Das Ziel der Union ist es, dass die Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive nun ihren Platz in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt finden. Das Fördern und Fordern steht im Mittelpunkt des Integrationsgesetzes. Denn nur so gelingt Integration“, betont Rüddel.

Das Gesetz sehe Integration als beidseitigen Prozess: Der Staat mache Schutzsuchenden gute Integrationsangebote und verbessere den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationskursen. Zu Rechten gehörten aber auch immer Pflichten. Wer die Integrationsangebote nicht in Anspruch nehme, dem würden Leistungen gekürzt.

„In vielen Regionen, so auch im Landkreis Altenkirchen, wird Integration bereits aktiv gelebt. Großer Dank gilt hier vor allem den zahlreichen Helfern und Ehrenamtlichen. Sie leisten einen unheimlich wertvollen Beitrag und helfen damit, dass die Flüchtlinge hier bei uns gut ankommen“, äußert der Abgeordnete.

Er betont aber auch, dass mit dem Integrationsgesetz beim Thema ‚Fordern und Fördern‘ in der Integration ein klarer Schwerpunkt bei der Integrationspflicht gesetzt wird. Künftig würden Schutzsuchende mehr zu ihrer Integration beitragen müssen. dazu werde künftig mehr auf positive und negative Anreize gesetzt.

„Vor allem für die spätere Aufenthaltsverfestigung steigen die Anforderungen an die Integrationsleistung der Schutzberechtigten bei der Lebensunterhaltungssicherung und beim Spracherwerb. Mit der Wohnortzuweisung für anerkannte Flüchtlinge schaffen wir zudem ein wichtiges Instrument für die Bundesländer, um Segregation und Parallelgesellschaften zu verhindern. Nur bei einer guten Verteilung in der Fläche kann Integration erfolgreich sein. Mit der Wohnortzuweisung können wir die Konzentration in bestimmten Ballungsräumen künftig effektiv verhindern“, bekräftigt Erwin Rüddel.

Beitrag teilen