Mehr Mut zur Barrierefreiheit

MAINZ – Behindertengleichstellungsgesetz – Mehr Mut zur Barrierefreiheit – Behindertengleichstellungsgesetz ergänzen – Im Bundestag wird die Novellierung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes beschlossen. Allerdings fehle eine Regelung für öffentliche Angebote von privaten Anbietern, kritisierte der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch. „Der für blinde und sehbehinderte Menschen nicht nutzbare Online-Shop im Internet oder die Stufe an der Arztpraxis und am Einkaufsmarkt, diese Barrieren bleiben bestehen. Mit der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes haben wir die Chance, Barrieren zu beseitigen. Deshalb appelliere ich an die Abgeordneten, für die Einbeziehung privater Anbieter in die Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen und Barrierefreiheit zu stimmen“, erklärte Matthias Rösch.

Erst in dieser Woche hat der Landesbehindertenbeauftragte erlebt, wie unzureichend die derzeitige Gesetzgebung ist. „Der Abbau von Barrieren bei bestehenden Angeboten beruht allein auf Freiwilligkeit. Dennoch wurde ein Gesprächstermin zum barrierefreien Tourismus mit Hoteliers aus der Südwestpfalz abgesagt, weil der gastgebende Hotelbetreiber eines großen Betriebes kein Interesse an dem Thema Barrierefreiheit hat. So einfach ist es heutzutage noch, auf seine Barrieren zu bestehen und Menschen mit Behinderungen von seinen öffentlich zugänglichen Angeboten auszuschließen“, ärgerte sich der Landesbeauftragte Matthias Rösch. „Andere Länder wie USA, Frankreich und Österreich machen uns seit Jahren und Jahrzehnten vor, wie der Abbau von Barrieren im privaten Sektor gesetzlich geregelt ist. In Deutschland sind wir von diesen Standards weit entfernt. Wir brauchen bessere gesetzliche Regelungen, um diese Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen zu beenden“, forderte Rösch.

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