Verlängerung des Modellprojekts zur Sicherung der Patientenversorgung

MAINZ – Verlängerung des Modellprojekts zur Sicherung der Patientenversorgung – Das Modellprojekt zur „Vernetzten Arzneimitteltherapiesicherheit mit Unterstützung eines elektronischen Medikationsplans in Rheinland-Pfalz“ wird um sechs Monate bis September verlängert. Damit wollen die Projektpartner – das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium, die Universitätsmedizin Mainz, die Techniker Krankenkasse Rheinland-Pfalz und die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz – die Versorgung der derzeit rund 400 Patientinnen und Patienten bis zur Einrichtung eines bundesweiten Systems überbrücken.

Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler erklärte: „Das Ministerium unterstützt die Verlängerung des Projektes mit knapp 70.000 Euro. Die gewonnene Zeit kommt nicht nur den Patientinnen und Patienten zugute, die von der engen Begleitung durch die Unimedizin, die niedergelassenen Ärzte und die beteiligten Apotheken profitieren. Sie liefert auch den Projektpartnern wertvolle Daten und Erkenntnisse in der Erprobung des elektronischen Medikationsplanes.“

Die Ergebnisse des aktuell vorgelegten Zwischenberichtes sind bereits erfolgversprechend. So berichtet die große Mehrheit der teilnehmenden Patienten im Zusammenhang mit der Aushändigung des Medikationsplans über eine bessere Aufklärung zur Vermeidung von Fehlanwendungen bei Arzneimitteln, die zu einer Erhöhung der Patientensicherheit führt. Die am Projekt beteiligten Ärzte und Apotheker betonen die bessere Kooperation bei der Patientenversorgung zwischen ambulanter und stationärer Behandlung. Professorin Irene Krämer, Apotheke der Universitätsmedizin Mainz: „Als Projektleitung sind wir hoch erfreut über die Akzeptanz des Medikationsplans bei den teilnehmenden Patienten, Apothekern und Ärzten. Bereits jetzt steht fest, dass der Medikationsplan im bundesweiten Standardformat ein geeigneter Informationsträger und eine wertvolle Unterstützung bei der Arzneimittelberatung darstellt. Das ist ein sehr nützliches Zwischenergebnis, denn ab Oktober 2016 soll der Medikationsplan allen Patienten mit drei und mehr Arzneimitteln in der Dauertherapie in gedruckter Form und ab 2018 in elektronischer Form zur Verfügung stehen. Wir befinden uns also auf dem richtigen Weg.“

Im Modellprojekt erhalten die Patientinnen und Patienten einen Medikationsplan bei Entlassung aus der Klinik durch eine der fünf teilnehmenden Krankenhausapotheken in Bad Kreuznach, Kaiserslautern, Koblenz, Mainz, Trier. Anschließend werden sie von 445 Hausärzten und Stammapotheken über sechs Monate betreut. Bei jeder Änderung der Medikation erhalten sie einen aktualisierten Medikationsplan sowie eine Beratung. Zur Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans wird ein internetbasiertes Portal benutzt, das die Kommunikation der Leistungserbringer untereinander erleichtert. Insgesamt wurden mehr als 1.200 Medikationspläne mit über 12.600 dokumentierten Arzneimitteln im ambulanten und stationären Sektor erstellt. Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, erklärte: „Apotheker sind die Experten für Arzneimittel und tragen Verantwortung für die Arzneimitteltherapiesicherheit. Durch das Modellprojekt sind Krankenhäuser, Hausärzte und Apotheker besser vernetzt bei der Erstellung individueller Medikationspläne. Davon profitieren die Patienten unmittelbar.“

Anneliese Bodemar, Leiterin der rheinland-pfälzischen Landesvertretung der Techniker Krankenkasse, betonte: „Nicht nur für ältere Menschen ist das Thema der Arzneimitteltherapiesicherheit von großer Bedeutung, es ist beispielsweise ebenso wichtig für Schwangere oder Kinder. Da die Patientensicherheit für die TK eines der elementarsten Anliegen ist, halten wir immer Ausschau nach Strategien, um diese weiter zu stärken. Das positive Zwischenresümee des elektronischen Medikationsplans, insbesondere hinsichtlich der Therapietreue und besseren Verständlichkeit, freut uns daher außerordentlich.“

Ziel des Modellprojektes, das im März 2015 in der Praxis startete, ist es, die Versorgung der Patientinnen und Patienten durch eine sektorenübergreifende Vernetzung bei der Erstellung individueller Medikationspläne zu verbessern. Es sollen unerwünschte Wirkungen, Doppelverordnungen oder Wechselwirkungen von Arzneimitteln vermieden werden. Bei dem Projekt werden erstmalig telematische Instrumente erprobt, die das Bundesministerium für Gesundheit mit dem neuen E-Health-Gesetz nachfolgend etablieren möchte.

Hintergrund: Das zum 01. Januar in Kraft getretene „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz) enthält im Paragrafen § 31a Medikationsplan des fünften Sozialgesetzbuchs einen Rechtsanspruch des gesetzlich Versicherten „auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt“. Dieser soll zum 01. Oktober als Bestandteil der Bundesmantelverträge in Deutschland eingeführt werden. Alle Projektbeteiligten waren sich einig, dass dem vorliegenden Modellprojekt in Rheinland-Pfalz vor diesem Hintergrund eine große Bedeutung zukomme. Die gewonnenen Erfahrungen und Ergebnisse aus dem Modellvorhaben können einen entscheidenden Beitrag zur Festlegung des Medikationsplans nach Paragraph 31a SGB V leisten.

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