Beschleunigte Asylverfahren und schnellere Ausweisungen
REGION – Beschleunigte Asylverfahren und schnellere Ausweisungen – CDU-Bundestagsabgeordneter Erwin Rüddel erläutert die Details – Nachdem der Deutsche Bundestag das Asylpaket II verabschiedet und das Ausweisungsrecht verschärft hat, erklärt der MdB Erwin Rüddel, der diesem wichtigen Gesetzespaket im Parlament in namentlicher Abstimmung zugestimmt hat: „Wir haben damit zwei Gesetze auf den Weg gebracht, die auch für den Landkreis Altenkirchen einen wichtigen Beitrag zur Steuerung des Zustroms von Asylsuchenden sowie zur deutlichen und nachhaltigen Reduzierung der Asylmigration darstellen“.
Im Einzelnen enthält das Gesetzespaket folgende Maßnahmen: Für bestimmte Gruppen von Asylbewerbern wird ein beschleunigtes Asylverfahren durchgeführt. In Anlehnung an das Flughafenverfahren sollen die zeitlichen Abläufe so gestaltet werden, dass das Verwaltungsverfahren innerhalb einer Woche und das Rechtsmittelverfahren innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden können.
Um die staatlichen Verteilentscheidungen durchzusetzen, haben Verstöße gegen die räumliche Beschränkung Sanktionen im Asylverfahren zur Folge. Zur besseren Steuerung des Zuzugs wird zudem der Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit der Registrierung und Verteilung der Asylsuchenden verknüpft. Asylsuchende erhalten die vollen Leistungen regelmäßig erst nach Registrierung, Verteilung und Ausstellung des neuen Ankunftsnachweises in der ihnen zugewiesenen Aufnahmeeinrichtung.
Zur besseren Bewältigung der aktuellen Situation soll der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt werden. Um Verzögerungen von Rückführungen und Missbrauch entgegenzuwirken, werden die Rahmenbedingungen für die Erstellung ärztlicher Atteste im Zusammenhang mit Abschiebungen präzisiert und klargestellt. Zudem wird sich der Bund stärker bei der Beschaffung der nötigen Papiere für Personen, die Deutschland wieder verlassen müssen, engagieren.
Zum besseren Schutz von Minderjährigen, die in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, wird eine Regelung zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen durch in diesen Einrichtungen und Unterkünften in der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung minderjähriger tätige Personen getroffen.
Im Rahmen einer wertenden Betrachtung der besonderen Bedarfslage der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG zu Beginn ihres Aufenthalts werden die Geldleistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf neu festgesetzt; die Hälfte dieser Leistungen wird dabei, unter Betrachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Sicherung des Existenzminimums, gegenüber den derzeit geltenden Leistungssätzen durch eine Nichtberücksichtigung von einzelnen Verbrauchsausgaben in angemessenem Umfang abgesenkt.
Das Ausweisungsrecht wird verschärft, um die Ausweisung krimineller Ausländer zu erleichtern. Wenn ein Asylbewerber hier Straftaten begeht, soll zudem konsequenter als bisher die Anerkennung des Flüchtlings versagt werden können. Künftig wird ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vorliegen, wenn ein Ausländer wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, sofern die Straftaten mit Gewalt oder unter Anwendung von Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder mit List begangen sind, rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt worden ist, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist.