Ein Fahrzeug lässt sich auch ohne Fahrerlaubnis und Zulassung bewegen

WINDHAGEN – Fahrt ohne Fahrerlaubnis und Zulassung in Windhagen –Bei einer Verkehrskontrolle am Montagmittag, 25. Januar, um 11:30 Uhr auf der Nierderwindhagener Straße in Windhagen stellte sich heraus, dass der Fahrer eines PKWs weder einen gültigen Führerschein, noch eine Zulassung für sein Fahrzeug besaß. Aufgrund einer gerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis ist er derzeit nicht berechtigt Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Darüber hinaus ist das Fahrzeug nicht für die Nutzung im Straßenverkehr zugelassen, die angebrachten Kennzeichen sind entsiegelt und nicht ausgegeben. Es erfolgte die Sicherstellung der Kennzeichen und des Fahrzeugscheins. Der Mann muss sich jetzt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ohne Zulassung sowie wegen Verstößen gegen Versicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz verantworten.

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