Bei den Landtagswahlen auf Barrierefreiheit achten
MAINZ – Bei den Landtagswahlen auf Barrierefreiheit achten – Mit Blick auf die Landtagswahl am 13. März 2016 und den anlaufenden Wahlkampf erklärte der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch: „Wählen ist ein Grundrecht. Deshalb hat der Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen an die politischen Parteien und an die Kommunen appelliert, auf die Barrierefreiheit von Wahlveranstaltungen und auf die barrierefreie Durchführung der Wahlen zu achten.“ Rösch ist zugleich Vorsitzender des Landesteilhabebeirates ist. Dieser betont in seinem Appell für barrierefreie Wahlen und Wahlveranstaltungen in Rheinland-Pfalz: „Immer wieder werden Wahlveranstaltungen an Orten durchgeführt, die nicht barrierefrei sind und daher von Menschen mit Behinderungen nicht besucht werden können. Das Gleiche gilt auch für die Wahllokale in den Kommunen. Die kommende Landtagswahl am 13. März 2016 nehmen wir zum Anlass, auf den Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention hinzuweisen, Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen politische Partizipation zu ermöglichen und die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Ereignissen und Angeboten zu gewährleisten.“
Dabei geht es nicht nur um die Vermeidung von Stufen zu Wahllokalen und Veranstaltungsräumen. Barrierefreiheit umfasst auch Wahlinformationen in Leichter Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten, den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern für gehörlose Menschen, ausreichende Schriftgrößen und Kontraste sowie barrierefrei nutzbare Webseiten und elektronische Medien.
„Als Landesbehindertenbeauftragter unterstütze ich den Appell für barrierefreie Wahlen. Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am politischen Diskurs zu ermöglichen, ist Voraussetzung für eine gleichberechtigte Wahl. Deshalb der Appell an die politischen Akteure: Gestalten Sie Ihre Veranstaltungen und Informationen zur Landtagswahl für alle Menschen in unserem Land – achten Sie auf Barrierefreiheit.“