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Hinweise der Ausländerbehörde des Kreises Altenkirchen

KREIS ALTENKIRCHEN – Neue legale Wege zur Arbeit in Deutschland – Hinweise der Ausländerbehörde des Kreises Altenkirchen

Die Ausländerbehörde des Kreises Altenkirchen weist darauf hin, dass Asylbewerber aus den „Westbalkan“-Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien nur zu weit weniger als 0,5 Prozent einen Schutzstatus erhalten. In den allermeisten Fällen ist es daher sinnvoll, den Asylantrag zurückzunehmen. Wer abwartet, bis sein Asylantrag offensichtlich unbegründet abgelehnt wird, erhält eine Wiedereinreisesperre für einen längeren Zeitraum für Deutschland und das gesamte Schengengebiet, die mit Bestandskraft der Ablehnung des Asylantrages rechtskräftig wird.

Außerdem droht die Abschiebung. Einen Winterabschiebestopp wird es in Rheinland-Pfalz nicht geben.

Wer seinen Asylantrag zurücknimmt und unverzüglich ausreist, kann anschließend auch von einer neuen aufenthaltsrechtlichen Erleichterung profitieren:

Denn ab dem 1. Januar 2016 kann man einfacher in Deutschland arbeiten.

Wer nach dem 1. Januar 2015 und vor dem 24.Oktober 2015 einen Asylantrag gestellt hat und Deutschland jetzt so schnell wie möglich freiwillig verlässt, kann zurückkommen, wenn er einen Arbeitsplatz gefunden hat.

Im Heimatland kann in der dortigen Deutschen Botschaft dann ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland gestellt werden.

Voraussetzungen dafür sind:

  • ein konkretes, verbindliches Stellenangebot bei einem Arbeitgeber in Deutschland.
  • Für die freie Stelle darf niemand aus Deutschland oder der EU zur Verfügung stehen.
  • Man darf nicht schlechter verdienen als ein vergleichbarer Arbeitnehmer.

Es müssen keine besonderen Qualifikationen vorhanden sein. Es gibt keine Beschränkung auf bestimmte Berufe.

Bei der Suche nach einem passenden Job hilft:

  • Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) – Hotline-Nummer: 0049 228 713-1414.
  • Die Online-Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit: [https://jobboerse.arbeitsagentur.de/].

Die Regelung ist bis 2020 befristet. Auskunft erteilt auch die Ausländerbehörde des Kreisverwaltung Altenkirchen unter Telefon: 0 26 81 / 81 0.

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