„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat das Burka-Verbot für rechtens erklärt“

BERLIN – „Burka-Verbot darf kein Tabu sein!“ – Erwin Rüddel äußert sich zur Vollverschleierung in der Öffentlichkeit – „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat das von unserem Nachbarland Frankreich ausgesprochene Burka-Verbot für rechtens erklärt, indem er die Klage gegen das Verbot der Vollverschleierung abgewiesen hat. Dies insbesondere unter dem Aspekt dass die Vollverschleierung sowohl demokratische Prinzipien, als insbesondere auch die Rechte der Frauen verletzt. Bei uns in Deutschland mehren sich ebenfalls die Stimmen für die Umsetzung eines Burka-Verbots“, äußert aktuell der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.

„Der Europäische Gerichtshof hat mit der Klageabweisung eine klare Bekräftigung des Rechts des säkularen demokratischen Staates ausgesprochen, die Grundregeln des Zusammenlebens seiner Bürger gegen die Anmaßungen des religiösen islamischen Fundamentalismus zu verteidigen“, so der Abgeordnete.

Die Versteigerung der Burka-Verteidiger, die Vollverschleierung und die damit einhergehende symbolische Auslöschung weiblicher Identität und Individualität als Menschenrecht zu reklamieren, sei die Folge einer pervertierten Interpretation des Sinns eines solchen Rechtes. Dabei sei zu bedenken, dass islamische Ideologen seit langem daran arbeiten die Menschenrechte zu einem Schutzmantel für die Zwangsdurchsetzung des Alleingeltungsanspruches religiöser Gebote umzudeuten.

„Zwar genießt die freie Religionsausübung im demokratischen Rechtsstaat tatsächlich einen hohen Rang, die jedoch ihre Grenze da findet, wo sie die für alle Bürger gleichermaßen verbürgte Menschenwürde verletzt“, betont Rüddel. Denn Menschenrechte schützten den Einzelnen nicht nur vor der Willkür des Staates, sondern eben auch vor übermächtigen religiösen oder kulturellen Kollektiven.

„Diese Prinzipien wollen islamische Ideologen systematisch verwirren und deshalb geben sie die Vollverschleierung, die zur Stigmatisierung und Ausgrenzung der Frau aus dem öffentlichen Leben ersonnen wurde, als Sache der ‚Privatsphäre‘ aus“, merkt der Abgeordnete weiter an. Die Unterwerfung unter religiös angeordnete Unterdrückungspraktiken solle so als Ausdruck der freien Entscheidung erscheinen. Jedoch dürften und sollten demokratische Gesellschaften auf diese Verdrehung essentieller Werte nicht hereinfallen.

In diesem Zusammenhang bestärkt Rüddel die CDU-Landesvorsitzende und stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Julia Klöckner: „Ich stimme mit Julia Klöckner darin überein, dass sich Menschen, die hier bei uns in Deutschland Schutz und Hilfe suchen, bereit sein und sich dazu verpflichten müssen, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Den Menschen muss klar sein, dass in Deutschland Staat und Kirche getrennt sind, dass Gesetze über den Regeln heiliger Schriften stehen und das in unserem Land die Gleichberechtigung der Geschlechter gilt.“

Es gebe Grundwerte, die unsere offene, aufgeklärte Gesellschaft prägen. Dazu gehöre eben auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Wer jedoch Probleme damit habe diese Werte zu akzeptieren, müsse sich fragen lassen, ob Deutschland das richtige Land für ihn sei. „Toleranz und Gleichberechtigung von Mann und Frau sind in unserer Gesellschaft zwei Grundpfeiler, an denen nicht zu rütteln ist“, ergänzt der Parlamentarier.

Eine Vollverschleierung von Frauen passe da nicht ins Bild. „Es ist nicht nur aus Gründen der Identifizierbarkeit unverzichtbar, dass sich Menschen gegenseitig ins Gesicht sehen können. Vielmehr ist es auch erste Voraussetzung für eine zivilisierte Kommunikation und damit für jeglichen demokratischen Diskurs. Ein Burka-Verbot, ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit, darf auch bei uns in Deutschland kein Tabu sein“, bekräftigt Erwin Rüddel.

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