MdL Michael Wäschenbach zum Beschluss des Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

Personen - wäschenbach - CDU 0003REGION – MdL Michael Wäschenbach zum Beschluss des Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz – Michael Wäschenbach kann die Verärgerung der Menschen in Rennerod verstehen, die sich wundern, aus dem angestammten Wahlkreis herausgelöst worden zu sein. Er sieht in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes aber auch einen Ansporn, sich noch mehr als bisher schon für die Belange der Renneroder Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. Sein Vorgänger, der Landtagsabgeordnete Ralf Seekatz hatte Verfassungsbeschwerde gegen die Wahlkreiseinteilung im nördlichen Westerwald erhoben. Seekatz hatte sich gegen die Zuordnung der Verbandsgemeinde Rennerod zum Wahlkreis 1 Betzdorf/Kirchen gewandt, weil nach seiner Auffassung keinerlei Beziehungen der Westerwälder Verbandsgemeinde zu diesem Raum im Kreis Altenkirchen bestehen.

„Die geografische Entfernung wird nun durch die menschliche Nähe wettgemacht, die ich in den vielen Gesprächen vor Ort bereits erleben durfte“, so Wäschenbach. Die parteipolitische Willkür der Landesregierung könne er nur verurteilen aber nicht verhindern. Dass es keine gute Idee ist über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg zu entscheiden, werde die Landesregierung noch merken.

„Dennoch können die Renneroder Bürgerinnen und Bürger aller 22 Ortsgemeinden und der Stadt sich weiterhin auf meine Unterstützung verlassen und ich freue mich auf neue Begegnungen“, erklärt Wäschenbach abschließend.

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