Erwin Rüddel für Strafbarkeit kommerzieller Förderung der Selbsttötung
BERLIN – Würdevolle Sterbebegleitung ein Auftrag an alle – Erwin Rüddel für Strafbarkeit kommerzieller Förderung der Selbsttötung – „Nachdem der Deutsche Bundestag am Donnerstag eine deutliche Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung für Schwerstkranke in Deutschland auf den Weg gebracht hat, ging es am Freitag um die Regelung der Sterbebegleitung. Bei dieser Abstimmung habe ich für einen Antrag von Bundestagskollegen zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung votiert und ich freue mich außerordentlich, dass unser Antrag im Bundestag die Mehrheit gefunden hat“, erklärt aktuell der CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.
Der Antrag beinhaltet die Einführung der Strafbarkeit der geschäftsmäßigen, das heißt der auf Wiederholung angelegten Förderung zum assistierten Suizid. Damit soll eine gesellschaftliche „Normalisierung“ und ein „Gewöhnungseffekt“ an geschäftsmäßige Formen des assistierten Suizids verhindert werden. Rüddel ist im Gleichklang mit Bundeskanzlerin Angela Merkel, die betont hatte: „Es darf mit dem Tod und dem Sterben kein Geschäft gemacht werden. Tod und Sterben dürfen nicht durch sogenannte Vereine oder Einzelpersonen organisiert werden.“
Der Abgeordnete spricht sich dabei für die Verantwortung aus, dass Sterben würdevoll erlebt werden kann. „Deshalb ist auch der Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung ein unbedingtes Muss. Würdevolle Sterbebegleitung ist ein Auftrag an und für uns alle“, so Rüddel. Denn es könne nicht sein, dass insbesondere alte und/oder kranke Menschen sich zu einem Suizid verleiten lassen bzw. direkt oder indirekt dazu gedrängt fühlen, die aber ohne Verfügbarkeit solcher Angebote eine diesbezügliche Entscheidung nicht erwägen, geschweige denn treffen würden.
„Es kann und darf nicht sein, dass sich in diesen Lebenslagen Menschen unter Druck gesetzt fühlen. Deshalb sage ich, wie die Bundeskanzlerin und eine Reihe meiner Bundestagskolleginnen und -kollegen auch, dass nicht notwendig kommerziell orientierten, aber geschäftsmäßigen, also auf Wiederholung angelegten Handlungen, zum Schutz der Selbstbestimmung und des Grundrechtes auf Leben auch mit Mitteln des Strafrechts entgegenzuwirken ist“, bekräftigt Erwin Rüddel.